Photoshop AI Lizenz?

2 Antworten

Das ist eine Urheberrechtsfrage, die nicht immer eindeutig beantwortet kann und auch unterschiedliche Urteile hervorgebracht hat. Letztendlich wird das nur ein Sachverständiger beurteilen können.

Das Urheberrechtsgesetz weist dem Fotografen das ausschließliche Recht zu, sein Foto zu nutzen. Zu den dem Fotografen vorbehaltenen Nutzungsrechten gehört auch das Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG). Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen, gleichviel ob vorübergehend oder dauerhaft, in welchem Verfahren und in welcher Zahl.

Zudem sieht § 23 Abs. 1 UrhG vor, dass Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden. Wahrt das neu geschaffene Werk einen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk, so liegt keine Bearbeitung oder Umgestaltung in diesem Sinne vor, sondern eine zulässige "freie Benutzung".

Abmalen eines Fotos: Freie Benutzung oder Bearbeitung?

Eine solche "freie Benutzung" setzt voraus, dass sich das neue eigenständige Werk von dem benutzten Original hinreichend abhebt. Das Original muss insoweit „verblassen“, es darf nur als Anregung dienen. Maßgebend für die Beurteilung ist dabei ein Vergleich des jeweiligen Gesamteindrucks des Originals und des Ergebnisses. In Rahmen dieses Vergleichs sind sämtliche beim Abmalen übernommenen schöpferischen Züge in einer Gesamtschau zu berücksichtigen.

Die automatische Füllung ist recht unbedenklich, nur neu generierte Objekte orientieren sich an der Adobe Stock Mediathek und die solltest du für gewerbliche Zwecke nicht verwenden.

Das Prinzip das Photoshop da derzeit hat ist wirklich lächerlich, aber ist ja derzeit auch nur die Beta.

Abmalen kannst du, sollte genügend künstlerische Vielfalt sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Senior UX Designer

Dhdhdjsk 
Beitragsersteller
 15.09.2023, 10:45

Habe gerade gelesen, dass die Photoshop AI gestern die Beta verlassen hat. Denke dass das man das jetzt auch benutzen darf