Philosophie: Freiheit und Strafe?

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Der Angeklagte lebt in der Vorstellung, dass er keine Straftat begangen hat, weil er in Übereinstimmung mit seinem Wesen gehandelt hat, was sein Psychologe angeblich bestätigen würde. Er beansprucht für sich also die Freiheit, frei von jeder Verantwortung und frei von Folgen handeln zu dürfen.

Der Richter sieht im Verhalten des Angeklagten eine Straftat und akzeptiert die Sichtweise des Angeklagten nicht. Dabei beruft er sich auf die Hirnforschung, die ihm eine Rechtfertigung dafür bietet, dass er nicht die Freiheit der Wahl hat.

Freiheit ist nicht verantwortungsloses Vorgehen, sondern die Möglichkeit ohne Druck zwischen Möglichkeiten auszuwählen. Nach ethischen Prinzipen sind dabei solche Möglichkeiten zu vermeiden, die anderen Menschen schaden. Wenn dies in schwerwiegender Form nicht gelingt, kann es zu einem Gerichtsverfahren kommen. Wenn es sich nach den strafrechtlichen Normen um eine Straftat handelt, hat der Richter nicht mehr die Freiheit der Wahl, sondern muss auf schuldig erkennen.