Pflichtteil von Nichte?
Hallo!
Ich habe gerade erfahren, dass meine Nichte Alleinerbin wird.
Ich als Tochter werde nicht im Testament erwähnt.
Kann ich nach dem Ableben meiner Mutter, als leibliche Tochter, dennoch meinen Pflichtteil von meiner Nichte einfordern, und welches Amt ist dafür zuständig?
Danke!
Selina1964
2 Antworten
Sofern die Mutter das Testament bis zu ihrem Tod nicht ändert - kannst du bei der Nichte deinen Pflichtteil einfordern. Dafür bist du ganz alleine zuständig oder beauftragst einen Anwalt .
Das Nachlassgericht wird dir das Testament mit Eröffnungsprotokoll nach dem Tod der Mutter übersenden. Damit hat das Gericht seine Aufgabe erfüllt.
Wenn dein leiblicher oder Adoptivater in den letzten drei Jahren verstorben ist, kannst du hier deinen Pflichtteil noch einfordern.
Der Pflichtteil richtet sich nachdem was zum Zeitpunkt des Todes zum Nachlass des Verstorbenen gehört. Lebt deine Mutter zB noch 10 Jahre ist das verschenkte Haus vollständig aus deren Nachlass raus.
Macht das mit dem Pflichtteil auch ein Notar oder nur der Anwalt?
Natürlich kannst du als Tochter deinen Pflichtteil einfordern, dazu hast du sogar 3 Jahre Zeit, und ich bin der Meinung dass das Nachlassgericht dafür zuständig ist.
Meine Nichte wohnt jetzt in dem Haus meiner Eltern. Es gehörte beiden Elternteilen. Kann ich von diesem Haus auch meinen Pflichtteil bekommen, auch wenn es eine Schenkung ist, bzw. wenn sie das Haus allein geerbt hat?