Pflegestufe bei blindheit?
ich bin 14 Jahre ald und von geburt an blind. da ich bei vielen alltäglichen Dingen Hilfe brauche währe meine Frage ob ich eine Pflegestufe bekommen könnte.
Ich bin kommplett blind und habe probleme mit der Feinmotorik. Ansonsten bin ich aber nicht körperlich stark eingeschränkt (außer das ich Schrauben in den beinen habe) was warscheinlich das bewiligen der Pflegestufe erschwert. Ich war eine Frühgeburt und brauchte länger um z.B. laufen zu lernen. Durch die Frühgebuhrt ist mein Hilfebedarf dort größer als bei anderen blinden.
ich brauche Hilfe beim Anziehen, bei der Körperpflege, beim Essen und auf der Toilette. wie wird das berechnet wie groß muss mein Hilfebedarf bei diesen Verrichtungen sein.
10 Antworten
Laut folgendem Bericht hast Du vermutlich leider keinen Anspruch auf eine Pflegestufe. Aber Du bekommst pauschal Blindengeld und abhängig vom Einkommen Blindenhilfe. Aber mit 14 Jahren wird das wohl Dein Vormund für Dich bekommen. Hier kommt nun der Link zu dem Bericht:
Er bekommt mit ziemlicher Sicherheit einen Pflegegrad zugesprochen. Denn wie er schreibt, ist er einfach aufgrund anderer Behinderungen in seinem Alltagsleben eingeschränkt und braucht Hilfe.
Richtig ist nur, das Blindheit an sich kein Grund für einen Pflegegrad ist. Blinde Menschen können mit dieser Behinderung selbstständig sein und selbstständig leben. Blinde Menschen können idR. alleine auf Toilette gehen und sich morgens selbst waschen und umkleiden. Da der Frager das beschriebene aber alles nicht selber kann, hat er auch Anspruch auf einen Pflegegrad.
Die Antwort ist nicht leicht, weil es kommt nicht auf die Behinderung an, sondern auf die Einschränkungen.
Bei der Pflegekasse nachfragen ist nicht unbedingt eine gute Idee, weil die Kassen ja andere Ziele haben (die wollen möglichst wenig zahlen)
Ich beschäftige mich beruflich als Sachverständiger mit den Pflegegraden, früher Pflegestufen.
Frage bitte deine Eltern ob du eine Freundschaftsanfrage an mich stellen darfst, dann können wir Telefonnummern austauschen und ich kann Dir und Deinen Eltern telefonisch helfen.
Alles andere ist leider zu kompliziert und auch zu öffentlich.
Alles Gute für Dich.
Hallo Patrick815,
Die telefonische Beratung ist für Dich und deine Eltern natürlich kostenlos!
Um den Pflegegrad zu erfahren gibt es einen Kostenlosen Pflegegeldrechner. Das sind 6 Module mit je 16 teilweise umfangreichen Fragen. Es geht daher leider nicht anders, als dir eine Website einzustellen.
der komplette Link
https://service.pflege.de/pflegegradrechner
Was ich Dir und deinen Eltern dringend rate, ist das Ganze ENDLICH! wirklich zu beantragen. Das ist dann verbindlich.
Alles gute
Da stellst du am besten einen Antrag bei deiner Krankenkasse auf Pflegestufe.
Das kann man erstmal formlos machen und dir wird dann entsprechendes Formular zum Ausfüllen zugeschickt. Dann meldet sich irgendwann der MDK zum Hausbesuch an und kontrolliert deinen gesundheitlichen Zustand und stellt viele Fragen , wobei du zum Beispiel Hilfe im Alltag brauchst (anziehen, Körperpflege, Essenzubereitumg...).
Man muß zum Beispiel für 2 Stunden am Tag Hilfe beanspruchen. Letztendlich entscheidet dann der MDK , ob Pflegestufe genehmigt wird.
bei der Zuständigen Krankenkasse, ggf. mit dem Hausarzt zusammen nachfragen und Beraten lassen.
Lasst euch nicht abwimmeln.
bei negativer Benachrichtigung, eventuell noch zur Kassenärztlichen Vereinigung und auch Örtliche Politiker mit einbeziehen.
Je größer Ihr das aufzieht umso weniger können die entsprechenden Stellen das ablehnen / Ignorieren.
Ich wünsche Dir, viel Glück
Es gibt keine Pflegestufen mehr. Das ist veraltet. Auch die Berechnung nach Zeitaufwand. Das ist auch überholt.