Laut folgendem Bericht hast Du vermutlich leider keinen Anspruch auf eine Pflegestufe. Aber Du bekommst pauschal Blindengeld und abhängig vom Einkommen Blindenhilfe. Aber mit 14 Jahren wird das wohl Dein Vormund für Dich bekommen. Hier kommt nun der Link zu dem Bericht:
http://www.rbm-rechtsberatung.de/wp-content/uploads/2012/04/Pflegebeduerftigkeit-und-Blindheit.html#:~:text=Blindheit%20allein%20reicht%20meist%20nicht%20f%C3%BCr%20Pflegestufe%20I&text=Dies%20folgt%20daraus%2C%20dass%20schon,z%C3%A4hlen%20K%C3%B6rperpflege%2C%20Ern%C3%A4hrung%20und%20Mobilit%C3%A4t.