Unfallverursacher beschuldigt Beifahrer er sei gefahren was tun?

Hallo zusammen, ich bin vorgestern morgen gegen 4 Uhr mit meiner Frau, (Beifahrerin) durch ein Kreisel gefahren wo uns jemand mit erhöhter Geschwindigkeit die Vorfahrt genommen hat und es dadurch zum Unfall gekommen ist, da der Verursacher weiter fuhr stieg meine Frau direkt aus um Foto zu machen wodurch der andere direkt angehalten hat aber nicht Ausstieg.

Ich machte das Auto aus, Warnblinkanlage an und stieg aus um mir den Schaden an zu sehen warendessen meine Frau die Polizei angerufen hat. Nach kurzen Aufenthalt der Polizei war direkt klar, der andere ist Schuld.

Polizei hat mich dann gebeten mein Auto auf die Seite zu fahren was ich auch tat. Nach etwas Smalltalk und Datenaustausch und beendung der Aufnahme kam auf einmal ein Polizist und äußert das der Unfallverursacher behauptet das meine Frau gefahren wäre was aber nicht stimmt, sofern sie nicht Mal Führerschein hat.

Nachdem ich direkt gesagt habe sie solle sich Mal ans Steuer setzten da sie nicht fahren konnte da sie etwas mehr Kilo auf der Uhr hat und durch ihre Beine nicht lenken konnte, meinte die Polizei das ich als ich das Auto auf die Seite gefahren habe den Sitz verstellt haben könnte.

Die Polizei hat danach mit dem Meter Rum gemesst usw. Aber meine Frau bekommt nun eine Strafanzeige wegen nichts. Jetzt meine Frage, was ist mit dem Schaden an meinem Auto bezahlt das seine Versicherung?

Kann meine Frau und ich jetzt eine Strafe bekommen für etwas was garnicht stimmt nur weil der Verursacher behauptet meine Frau sei gefahren sofern er sie nicht Mal gesehen haben kann, ( dunkel, Kreisel hat er uns ja ih übersehen, usw ) es gibt auch keinerlei Beweise, Foto oder sonst was, rein nur seine Aussage am Schluss obwohl er mehrmals gehört hat das ich gefahren bin, ( Gespräch mit Polizei bei der Aufnahme.) Morgen kommt der Gutachter, kann er Anhand der Sitzstellung, Dreck an der Sitzschienen beweisen das sitz nicht verstellt wurde?

Evt hatte ja schon jemand so ein Fall der mir sagen kann wie es aus gegangen ist. Achso zu mir, bin 40, verheiratet, 2 Kinder, keine Drogen oder Alkohol. Somit kann jugendlicher Leichtsinn ausgeschlossen werden.

Über eine Antwort würde ich mich freuen da mich das Thema langsam verrückt macht vorallem da in Deutschland genug Leute schuld zugesprochen bekommen obwohl sie unschuldig sind.

Achso, ich hatte die Polizei auch gebeten mit dem Verursacher einen Alkoholtest zu machen da er schwankte als er auf uns zu gekommen ist was die Polizei aber nicht für Notwendig gehalten hat genau wie es niemand interessiert hat das er telefoniert hat während der Fahrt

Es waren auch 4 Polizisten vor Ort also verstehe ich nicht wie niemand gesehen hat wie ich in Auto gestiegen bin ohne sitz zu verstellen.

Ich hoffe nur das die Polizei sich die Sitzschienen angeschaut hat da man den Staub etc dort sehr gut sieht und somit keine Verstellung sehen kann

...zum Beitrag

Das klingt alles recht eigenartig, muss ich sagen. Zunächst einmal gut, dass euch allen nichts passiert ist! Zum Blechschaden: IdR. wird in solchen Szenarien, falls sich der Unfallhergang nicht widerspruchsfrei rekonstruieren lässt, vom Gericht, im Falle einer Verhandlung, bzw. von der jeweiligen Versicherung ein gerichtlich beeideter Sachverständiger hinzugezogen, welcher ein Gutachten erstellt. Die Kosten eines solches Gutachtens liegen meist, je nach Komplexität, zwischen € 1000 - € 5000.
Ich würde mir auf jeden Fall juristische Beratung suchen!
Weshalb man auf Alkoholtests verzichtet ist, verstehe ich allerdings wirklich nicht.
Alles Gute!

...zur Antwort

Hier gibt es, wie du selbst ja schon gesagt hast, natürlich keine Pauschalantworten. Jedes Tier ist anders, hat einen individuellen Charakter, andere Erfahrungen gemacht, eine eigene physische und psychische Verfassung, welche ihn natürlich auch im Rahmen seiner subjektiven Möglichkeiten auf seine neue Umwelt reagieren lässt.
Prinzipiell darf man den Stress, der bei der Umstellung auf diese neuen Lebensweise entsteht keinesfalls unterschätzen. Ihr müsst besonders ruhig, langsam und sensibel vorgehen auch in Anbetracht der Tatsache, dass du niemals genau wissen wirst, welche Erlebnisse euer neuer Schützling bereits hinter sich hat.
Lasst euch Zeit, um den erhöhten Grundstresspegel zu reduzieren, damit er überhaupt lernen kann. Schafft möglichst klare Strukturen, feste Rituale und lernt in möglichst kleinen, aber strikt geplanten Schritten. Beim Kontakt zu anderen Hunden müsst ihr anfänglich besonders vorsichtig sein.
Habt Geduld, dann wird das schon! Viel Freude mit eurem Liebling und danke, dass ihr ihm ein Zuhause gebt!

...zur Antwort

Das geht natürlich in Ordnung, das ergibt sich aus der § 1 der PAuswGebV.
Wie du bereits richtig erwähnt hast, ist der Personalausweis mit dem vorherigen Namen ohnehin ungültig. Wird innerhalb der Wartefrist idR. 1-2 Wochen dennoch ein Perso benötigt, ist der Verweis auf ein vorläufiges Dokument in Ordnung. Dieses kostet im Normalfall 10€ Bearbeitungsgebühr, die große Geldmacherei sieht anders aus. Das Verhalten der Behörde ist vollkommen ok.

Gratulation zur Hochzeit!

...zur Antwort

Naja also zunächst einmal existiert das Vergehen des "Ladendiebstahles" per se gar nicht im deutschen Strafrecht. Vielmehr handelt es sich hierbei um einen kriminologischen Begriff, welcher den Diebstahl (meist geringwertiger Sachen) innerhalb von Geschäften bezeichnet. Zum Tragen kommt somit die Norm des § 242 StGB. Du hast also "klassischen" Diebstahl begangen.

Das bedeutet Geldstrafe und maximale Freiheitsstrafe von 5 Jahren. https://dejure.org/gesetze/StGB/242.html

Falls deine Geschichte stimmt, wird es vermutlich auf eine Geldstrafe hinauslaufen. Und zudem: Verurteilungen zu Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze betragen sowie Freiheitsstrafen unter drei Monaten, finden idR. keinen Eingang ins polizeiliche Führungszeugnis.

Soweit die juristische Seite. Ich hoffe dennoch, es ist dir eine Lehre und du machst das NIE wieder, du siehst ja, was du davon hast! Entschuldige dich und behindere die Arbeit der Ermittlungsbehörden nicht! Ich hoffe, du kriegst die Kurve!

...zur Antwort

Nicht reagieren - ignorieren!

Wie du bereits richtig sagst, das ist ein vollkommen gegenstandsloses Verfahren, das selbstredend eingestellt wird. Der Tatbestand der falschen Verdächtigung ist im Allgemeinen sehr schwierig zu beweisen. § 164 StGb  besagt allgemein, wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der entscheidende Absatz ist hierbei "wider besseres Wissen", d.h. du müsstest beweisen, dass die andere Person zum Zeitpunkt der Anzeige gewusst hat, dass das Paket da ist und er dich trotzdem unter Vorspiegelung falscher Tatsachen schädigen wollte und, dass dir ein Schaden erwachsen ist.
Vergiss es einfach. Nicht ärgern, nur wundern! Schönen Tag!

...zur Antwort

Das kann man pauschal natürlich nicht beantworten, aber die Asexualität, auf die du verweist, ist mit Sicherheit einer der Gründe. Die sozialwissenschaftliche Forschung ist auf diesem Gebiet gelinde gesagt noch sehr ausbaufähig, in einer großangelegte Sexualstudie mit 18.000 Frauen wurde jedoch bereits ermittelt, dass sich zumindest 1% der Frauen als asexuell identifizieren, in dem Sinne, dass die Befragten noch nie einen Menschen als sexuell anziehend empfunden haben. (Anthony F. Bogaert: Asexuality: Its Prevalence and Associated Factors in a National Probability Sample) Allerdings liegen diese Ergebnisse bereits 30 Jahre zurück und zudem ist zu beachten, dass bei dem Thema natürlich unverhältnismäßig häufig geschwindelt wird, auch als TeilnehmerIn wissenschaftlicher Studien.
Dennoch ist dies ein erstes Element. In der psychosozialen Forschung werden daneben auch der Wunsch nach sozialer Eigenständigkeit, die Ablehnung des gesellschaftliches Konzeptes der Ehe/Partnerschaft per se und grundsätzliche polyamoröse Vorlieben als Gründe genannt, sich gegen ein klassisches Beziehungsmodell zu entscheiden.
Aber die Gründe sind am Ende des Tages nicht nur individuell sondern auch einerlei, denn jede/jeder darf in der Weise leben, die ihn/sie glücklich macht und niemand anderen verletzt. Und das ist gut so

...zur Antwort

Das kann man pauschal nicht beantworten. Natürlich spielt immer auch Glück bzw. eben auch Unglück eine Rolle. Viele Freigänger entwickeln einen besonders sensiblen und vorsichtigen Umgang mit ihrer Umwelt, da sie ihre Sinne diesbezüglich von Anfang an schärfen. Andererseits kommt es natürlich auch leider sehr oft zu tragischen Unfällen.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.