Person aus Drittstaat - Hier Studieren oder arbeiten, vorgehensweise?

1 Antwort

Naja, sie braucht einen Studienplatz und muss auch Mittel nachweisen können, dass sie ihren Lebensunterhalt in Deutschland bestreiten kann, in der Regel wird der Kontostand abgefragt, die Eltern geben eine Erklärung zur Finanzierung ab, oder in Deutschland bürgt jemand. Wer studiert kann automatisch auch arbeiten, wenn das nicht seine Haupttätigkeit ist (also in der Regel max. 20 Wochenstunden).

Deutsche Botschaften weltweit haben Studienplätze nicht sehr hoch priorisiert, d.h., dass die Bearbeitungszeiten sehr lang sind. Heiraten mit Tourivisum oder Arbeitsvisum ist effektiver.


ddsk1986 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 15:25

Danke bis hier her 😊

Die Mittel betragen rund 10.000 € auf einem Sperrkonto, ist das korrekt ?

Heiraten während eines 90 tägigen Aufenthaltes ist also ohne weiteres möglich ? Und nach der Heirat bekommt die Person auf Antrag eine Arbeitserlaubnis ?

Arminius100  06.08.2024, 15:36
@ddsk1986

Der Betrag wechselt immer mal wieder, aber es wird so um die 10.000 sein, ja.

Ich musste damals für das Tourivisum fürs Heiraten eine Erklärung in der Botschaft abgeben, dass meine Verlobte nicht vorhat, in naher Zukunft in Deutschland zu leben, was bei uns auch stimmte. Ich könnte mir jetzt aber auch vorstellen, dass niemand etwas gesagt hätte, wenn sie danach mit dem Tourivisum während ihres Aufenthaltes in Deutschland trotzdem in der deutschen Ausländerbehörde einen Aufenthalt beantragt hätte - dann haben sich die Pläne eben geändert. Eigentlich gibt es aber ein spezifisches Visum für die Eheschließung, da muss man sich mal auf der Seite der Botschaft erkundigen. Heirat berechtigt in jedem Fall immer zum Arbeiten für Deinen Partner, wenn Du Deinen Wohnsitz in Deutschland hast.

ddsk1986 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 16:25
@Arminius100

Besten Dank für die ausführliche Antwort.

Es lässt sich also zusammenfassend sagen :

Nach der Heirat ist arbeiten immer erlaubt .

Ohne Heirat, für den langfristigen Aufenthalt in DEU benötigt man ein Sperrkonto um die 10.000 € und eine Bestätigung von der Uni, bzw. einen Arbeitsvertrag des zukünftigen Arbeitgebers.