Peeling im Handgepäck?

4 Antworten

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Cremes und Pasten zählen auch zu Flüssigkeiten. Somit gehen 300ml nicht im Handgepäck. Und da ist es egal, ob die Packung voll oder angebrochen ist, es zählt die maximale Kapazität.
Musst du also entweder ins Aufgabegepäck machen (wenn du welches mitgebucht hast) oder etwas davon in einen kleineren Tiegel (100ml max) umfüllen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Vielflieger mit 80+ Flügen im Jahr
Zählt sie zu Flüssigkeiten?

In den Vorschriften steht nicht "Flüssigkeiten", sondern "Flüssigkeiten und Pasten". Damit ist die Frage eigentlich schon beantwortet ;)

Im Grunde zählt alles, was du mit dem Finger irgendwo hinschmieren kannst und das dann kleben bleibt, in diese Vorschrift.

Der volle Inhalt beträgt 300 ml / 350 g. Die Dose ist aber schon angebrochen!

Es zählt die Größe des Gefäßes. Dementsprechend ist komplett irrelevant, ob die Dose schon angebrochen ist und wie viel noch drin ist.

Das Gefäß ist über 100 ml groß, also darf es nicht im Handgepäck durch die Sicherheitskontrolle.

Das zählt zu den Flüssigkeiten. Also darf die maximale Behältergröße nicht über 100ml sein.

Wenn Creme oder flüssig dann verboten


Widde1985 
Beitragsersteller
 30.10.2024, 22:27

Es ist grobkörnig.

iq1000  31.10.2024, 04:26
@Widde1985

Lasse es nicht auf eine Diskussion ankommen und fülle ein wenig in einen kleinen Container um.