Paypal mit 16 nutzen?

6 Antworten

PayPal ist unter 18 nicht möglich. Man könnte zwar ein account versuchen zu erstellen müsste aber sein Bankkonto angeben und die daten müssen exakt übereinstimmen was auf der bankkarte sowohl auch im Personalausweis steht. Finden die raus dass du nicht volljährig bist, wird dein Account gesperrt.

Ebay ist übrigens auch erst ab 18.

Bei kleinanzeigen kann man Banküberweisung anbieten oder eben Bar bei Abholung.

Mit freundlichen Grüßen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe viel Erfahrung mit Amazon, Ebay, kleinanzeigen gemacht

FatboyOnline  28.12.2024, 15:41

Das stimmt nicht ganz. Man muss nicht zwingend ein Bankkonto angeben. Das geht auch ohne. Man kann trotzdem Zahlungen von anderen PayPal-Nutzern erhalten und hat dann Guthaben auf seinem PayPal-Konto. Dieses Guthaben kann man dann wiederum verwenden, um selbst einzukaufen und per PayPal zu bezahlen. Das geht tatsächlich alles ohne Bankkonto. Hab ich selbst schon probiert.

JacLift44  28.12.2024, 17:05
@FatboyOnline

Das stimmt da gebe ich dir recht.

Aber ohne hinterlegtes Bankkonto kommt man ans Geld nicht dran, wenn man das Bar haben will.

Aber sonst geht es tatsächlich ohne Bankverbindung Geld von anderen empfangen, wieder versenden usw. Hatte ich nicht mehr auf dem Schirm gehabt. Danke für deine Ergänzung

nein , du musst 18 sein.

Aber vielleicht können deine elteren mit ihren Konto das alles regeln

Ebay und Paypal sind ab 18, egal ob es die Eltern erlauben oder nicht.

nutze bei Kleinanzeigen „Barzahlung bei Abholung“

Nein, ist ausnahmslos ab 18

Nein.

Paypal ist grundsätzlich erst ab 18J erlaubt - ohne Ausnahme!

Deine Eltern haben gar nicht das Recht dazu, dir das zu erlauben.
Die dürfen dir ja auch nicht erlauben, mit 16J Auto zu fahren.

Wer Paypal benutzen darf, das bestimmt Paypal - und nicht deine Eltern.
Und Paypal sagt eindeutig: Ab 18J.

Einen unrechtmäßigen Paypal-Account erschummeln und Geburtsdatum fälschen, um vorzutäuschen, dass man volljährig sei, obwohl man minderjährig ist, das ist Datenfälschung und Identitätsbetrug => Straftat gemäß §269 StGB.
Lies mal: www.gesetze-im-internet.de/stgb/__269.html