Patientenakte nach Unfall?
Hallo, mein Freund hatte einen Unfall und wurde mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht ein paar Tage später musste er zur Polizei seine Aussage zum Unfall machen
Dort hat die Polizei gefragt ob er ihnen die Patientenakte zusenden kann „damit sie wissen was alles gemacht wurde“
Muss er die Patientenakte an die Polizei weiter leiten? Da er einen Tag vor dem Unfall ein Joint geraucht hat und im Kranknehaus Blut abgenommen wurde (am Tag des Unfalls wurde keine blutabnamhe von ihnen beantragt) sprich erfährt die Polizei davon?
3 Antworten
Die Patientenakte kann erforderlich sein, um die Schwere der Verletzung ermitteln zu können.
Vielleicht steht der Joint gar nicht in der Akte.
Ggf. soll er sich an einen Anwalt wenden.
Es sollte wenn, dann ausreichen, eine Schweigepflichtentbindung gegenüber den benandeltenden Ärzten bzw. gegenüber der Klinik abzugeben. Hier empfielt sich allerdings, sofern Drogeneinfluss zum Unfall beigetragen haben könnte, und hier strafrechtlich relevante dinge im Raum stehen, damit vorsichtig zu sein.
Ob das wirklich was nutzt, derartige Aussagen zu verweigern, das steht aber auf einem anderen Blatt. denn wenn der begründete Verdacht besteht, kann die Staatsanwaltschaft duchaus die Akte beschlagnahmen lassen.
Muss er nicht, aber dann sollte er nicht sonderlich viel Unterstützung von der Polizei erwarten.
Sorry meinte natürlich Versicherung
was hat denn die Polizei hier dann noch zu tun wo sie ihn unterstützt?
Wobei sollte denn die Polizei noch unterstützen? Das ist doch nach den beiden Aussagen des Unfall beteiligten nur noch Verwicherungs Thema oder nicht?