Partner zahlt geteilte Scheidungskosten nicht?
Kurze Zusammenfassung:
Wir sind geschieden und hatten zuvor durch meine Anwältin ein offizielles Schreiben aufsetzen lassen, dass wir uns die zukünftigen Scheidungskosten teilen werden. Dieses Schreiben hat mein ExPartner unterschrieben, mit der Bedingung, dass der Scheidungsantrag binnen 4 Wochen durch mich eingereicht wird. Durch verschiedene Unstimmigkeiten wurde die Frist nicht eingehalten und meine Anwältin hat den Antrag erst ca. 9 Wochen später eingereicht, nachdem der ExPartner in einem weiteren Email-Schriftverkehr bestätigte, dass er die hälftigen Kosten übernehmen wird.
Nun meine Frage: Welche Mittel habe ich, um an mein Geld zu kommen und reicht dieses zweite Schreiben (lediglich) Email aus, um mich darauf zu berufen, dass er die Kosten übernimmt. Habe Sorge, dass das erste offizielle Schreiben der Anwältin nicht gültig ist, da ich ja seine Bedingungen nicht einhalten habe.
Danke für eine Hilfe. Meine Anwältin ist leider in Urlaub und mich treibt diese unbeantwortete Frage um.
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Bero2/1691104029035_nmmslarge__201_0_1437_1438_53b1097e56079c71b3ab3c0053561d9a.png?v=1691104029000)
Wir sind geschieden und hatten zuvor durch meine Anwältin ein offizielles Schreiben aufsetzen lassen, dass wir uns die zukünftigen Scheidungskosten teilen werden. Dieses Schreiben hat mein ExPartner unterschrieben, mit der Bedingung, dass der Scheidungsantrag binnen 4 Wochen durch mich eingereicht wird. Durch verschiedene Unstimmigkeiten wurde die Frist nicht eingehalten und meine Anwältin hat den Antrag erst ca. 9 Wochen später eingereicht, nachdem der ExPartner in einem weiteren Email-Schriftverkehr bestätigte, dass er die hälftigen Kosten übernehmen wird.
Dann hat dein Ex Mann Recht. Er hat nur für das unterschrieben wenn es innerhalb 4 Wochen geschied, naja es ist nach 9 Wochen geschehen = Du hast den Vertrag nicht eingehalten.
Was du da machen kannst? Garnichts, ist ja deine Schuld.
Und nein, Bestätigung durch eine E-Mail geht natürlich nicht. Er bzw. du musst seine Unterschrift haben, aber bei einem Vertrag was du auch einhälst.
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Den Emailverkehr halte ich rechtlich für unbedeutend.
Dieses Schreiben hat mein ExPartner unterschrieben, mit der Bedingung, dass der Scheidungsantrag binnen 4 Wochen durch mich eingereicht wird.
Da Ihr die Frist nicht einhieltet,. ist der Ex-Partner aus meiner Sicht nicht mehr an seine Zusage gebunden.
Ggf. Anwältin in Regress nehmen bzw. dem Ex-Partner vertrauen, wenn er zumindest per Email weiterhin an seiner Zusage festhielt.
Mußt Du einfach abwarten ...
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Zunächst einmal wurde die Bedingung nicht eingehlaten. Ob der Ex-Mann sich darauf berufen kann, hängt vom genauen Wortlaut seiner weiteren Emails ab.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Bei den Scheidungskosten geht es doch hauptsächlich um die Kosten deiner Anwältin. Sehe ich das richtig?
Da hast du schlechte Karten, denn die Bedingung für die hälftige Kostenübernahme wurde nicht eingehalten.
So bleibt es dabei, dass jeder seine Anwaltskosten selbst bezahlt.