Parken vor Garagentor?


20.08.2024, 11:35

So nach langem hin und her über Anwälte und mit der Stadt folgendes Ergebnis, aufgrund mangelnder Auslegung der Stadt und der Grundstücksteilung kam von meinem Anwalt die Klärung grundsätzlich und rein rechtlich ist es erlaubt dort zu Parken, er selber war auch sehr überrascht ist wohl irgendwie ein Sonderfall weil die Grundstücke sehr merkwürdig und nicht ganz klar ausgelegt sind. Ich habe mich trotzdem mit den Besitzern der Garage ausgetauschte und Vereinbarungen getroffen(Zeiten wann ich dort Parken kann wenn es den sein muss weil sie das Auto nicht benutzen oder da sind, sowie meine Nummer gegeben falls doch mal was ist) nachdem was ich hier gehört hatte war ich auch selber sehr überrascht aber naja danke für die vielen antworten)

MAB98  05.08.2024, 17:39

Welches Auto ist denn deins ??

Lucaurc 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 17:50

Der Schwarze Audi

Leestiger  05.08.2024, 17:42

Ist alles auf den Bildern Privatgelände, also gehört zum Haus oder ist das öffentliche Straße!

Lucaurc 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 17:50

Öffentlicher Bereich

Leestiger  05.08.2024, 17:56

Neben deinem Auto ist sogar Sperrfläche wegen Feuerwehrzufahrt damit die Stelle nicht zu eng für Feuerwehrfahrzeugen wird..

Wird wohl nur ùbers abschleppen beizubringen sein .

Lucaurc 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 11:36

Da passt definitiv ein Feuerwehr Fahrzeug durch eher drei

8 Antworten

Du darfst nicht die freie Zu- und Ausfahrt der Garagenbesitzer behindern und die gezackte Linie zeigt zusätzlich an, dass dort auf der Freifläche nicht geparkt werden darf. Insofern musst du wohl mit der Beschwerde leben und woanders parken.

Dazu kommt, dass das offensichtlich kein öffentlicher Verkehrsraum, sondern Privatgelände ist und da kann der Vermieter, Eigentümer, Verwaltung dir das parken auf jeden Fall untersagen und gegebenfalls eine eintsweilige Verfügung erwirken oder eine Anzeige wegen Besitzstörung aufgeben.


Lucaurc 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 17:52

Naja soweit ich mich bei der Stadt informieren konnte ist die Freifläche öffentlich und die Gezackte Linie nur zur Feuerwehreinfahrt daneben(Rechts unten nicht im Bild)

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Ist wohl Privatgelände, da hast Du nix verloren wenn Du nicht dort eine Stellfläche / Garage gemietet hast.

Naja, das ist schon ziemlich frech, sich da hinzustellen!

Wenn mir eine Garage gehören würde, bekämst du auch Ärger mit mir!

Park gefälligst woanders.

Wenn ich wegen so einem Honk nicht mehr aus meiner Garage ohne Rangieren rein- und rauskomme, ist eine Beschwerde noch das Harmloseste, was passiert.

Beim zweiten Mal hol ich Polizei und Abschlepper.

Beim dritten Mal park ich woanders und statte deinem Auto nachts einen Besuch ab. Mit 4 platten Reifen fährt es sich nicht besonders gut...


Lucaurc 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 11:37

Naja bei sowas hast du dann aber ein größeres Problem wenns dir das wert ist statt einfach vernünftig mit einander zu reden 👍🏼

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clemensw  20.08.2024, 14:04
@Lucaurc

Wieso? Ich habe 2x vorher mit dir gesprochen.

Wer nicht hören will,...

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Grundsätzliche darfst du natürlich nicht einfach so die fragen zuparken. Da kommt man ja nicht mehr wirklich rein und raus. Da das ganze aber auf tatsächlich öffentlichem Verkehrsgrund stattfindet, bleibt es letztendlich eine zivilrechtliche Angelegenheit.

Du kannst aber von den Personen, die in der Garage ihr Fahrzeug haben und nicht rauskommen auch geschleppt werden. Such dir einfach nen anderen besseren Parkplatz

Woher ich das weiß:Hobby – Interessiert mich!

Incello  05.08.2024, 17:38

Das ist kein öffentlicher Grund, die Garagen gehören einem, wahrscheinlich dem Vermieter.

Und der oder die Mieter haben da Hausrecht.

Der kann dem sagen, dass er da nie wieder parken darf, einfach so.

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SevSnape  05.08.2024, 17:45
@Incello

Selbstverständlich ist das tatsächlich öffentlicher Verkehrsgrund.

Was viele nicht wissen: es wird in tatsächlich öffentlichen Verkehrsgrund, rechtlich öffentlichen Verkehrsgrund und Privatgrund unterschieden.

Rechtlich öffentlicher Verkehrsgrund: Alle gewidmeten Straßen (Also überall dort wo man sonst auch so rumfährt)

Tatsächlich öffentlicher Verkehrsgrund: nicht gewidmet Verkehrsgrund (Supermarktparkplatz, Einfahrten, Höfe etc.) Dabei ist wichtig, dass theoretisch jede Person dieses befahren kann.

Privatrund: das ist eine Fläche, die nur von einem eingrenzbaren Personenkreis befahren werden kann. Ein Schild reicht dazu nicht! Es muss eine Schranke/Tor etc sein, das nur aufgeht, wenn man den Schlüssel/ Berechtigung hat. (Parkhaus deshalb auch nucht, da theoretisch jeder ein Ticket kaufen und reinfahren kann.) Hier gilt die Straßenverkehrszulassungsordnung nicht!

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Incello  05.08.2024, 17:47
@SevSnape

Nein, das bleibt dafür Privatgrund.

Du darfst da keinen Fahren üben lassen, aber das bleibt dein Grund.

Wo du Hausrecht hast.

Das ist eine andere Baustelle.

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SevSnape  05.08.2024, 17:51
@Incello

Fast. Richtig, du hast Hausrecht und die Straßenverkehrszulassungsordnung, Straßenverkehrsgesetz, etc gelten. Außerdem gehört es dir. (Vergleichbar mit Supermarktplatz)

Aber weil da eben jeder drauf fahren will, der Lust hat, bleibt es Verkehrsrechtlich eben "Tatsächlich öffentlicher Verkehrsgrund".

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Lucaurc 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 17:36

Naja 5 einhalb Meter sind schon nen gutes Stück die Garagen selber haben eine Tiefe von rund 4 Metern heißt man hat etwa noch 2 Meter zum Rangieren

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SevSnape  05.08.2024, 17:48
@Lucaurc

Und wie lang ist ein normales Auto im Durchschnitt? Mittlerweile 4,36m da ist dann wirklich nicht mehr viel Platz und man kommt weder gut rein kuch raus!.

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Leestiger  05.08.2024, 17:49
@Lucaurc
die Garagen selber haben eine Tiefe von rund 4 Metern

!??

Willst du uns veräppeln? Was für ein Auto soll denn in eine 4m Garage passen?

Die sind alle 5m!! Ein stinkiger Golf 6 hat schon 4,20m, ein Golf 7 schon 4,25m Länge!

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Lucaurc 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 17:54
@SevSnape

Mein Auto passt schonmal nicht rein da ich selber eine Mieten wollte und ich habe extra etwa gesagt da ich es nicht genau weiß und nur Schätzen kann

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SevSnape  05.08.2024, 17:58
@Lucaurc

Aber dann sind 5m Abstand zur Garage eben viel zu wenig! Da zwischen Garage und deinem Fahrzeug nicht mal mehr 1m Luft sind

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