Guten Tag,
da ich gestern keinen (gekennzeichneten) Parkplatz mehr nach der Arbeit bei uns in der Straße gefunden habe, habe ich mich in dem Wissen dass ich heute zwischen 8-9 Uhr das Auto wieder bewege, außerhalb einer gekennzeichneten Fläche fürs Parken (danach quasi) geparkt. Mit „augenkontrolle“ bin ich sichergegangen, dass niemand zu sehr behindert wird, denn mein Auto stand nun gegenüber einer Doppelgarage mit kleiner Zufahrt.
Heute Morgen hatte ich einen Zettel am Auto, ich solle das in Zukunft unterlassen sonst würde man das Ordnungsamt informieren.
Soweit so gut, jetzt habe ich gegoogelt und herausgefunden, dass man als Faustregel sagen kann es ist erlaubt dort zu parken, wenn der Abstand von Einfahrt und meinem Auto 3m+ ist beziehungsweise man nicht mehr als 2-3 mal voll rangieren muss um in die Einfahrt zu kommen. Außerdem ist nirgends in der Straße ein Schild, das besagt, dass Parken nur auf den gekennzeichneten Flächen erlaubt ist.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass man, wenn überhaupt, nur ein mal rangieren muss, um in die Garage hinein oder heraus zu kommen, jedoch bin ich mir bei den 3m unsicher. Es sind circa 3 Meter Fahrbahn und dann kommt der Bordstein mit Rampe plus Gehweg und dann die Einfahrt welche nochmals 3-4 Meter sind und dann erst das Garagen Tor.
auf welchen Abstand beziehen sich diese 3m? Ausschließlich die Fahrbahn? Wäre nett wenn jemand hier wäre, der sich auskennt :)
PS: nicht falsch verstehen, ich parke dort nicht aus Spaß an der Sache, anderen auf den Geist zu gehen, aber wenn Nachbarn Besucher haben und alle dort parken dann kann es sein (wie gestern) dass eben alles vollgestellt ist und man erst nach 500m+ einen Parkplatz findet (wenn überhaupt) und wenn man dazu noch wie ich gestern schwere Pakete dabei hat, die sperrig sind ist das halt eher ungünstig :D
Das war nicht die Frage aber danke für die Antwort 👍