Park Zeit überschritten muss ich das bezahlen?
Hallo habe heute ein Schreiben bekommen das ich am 19.07.2021 die par Dauer überschritten haben soll, muss ich das nach der Zeit noch bezahlen, oder nicht
5 Antworten
Du hast deinen Screenshot nicht vollständig anonymisiert - man kann also entnehmen, dass du auf einer privaten Parkfläche (McDonalds etc.) zu lange geparkt hast. Damit ist es eine zivilrechtliche Forderung und nach meinen Recherchen z.B. hier gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren - im Gegensatz zu einem Knöllchen, wo es 3 Monate sind.
Du kannst jetzt entweder zahlen oder das Gespräch suchen - vielleicht wird dir ja etwas nachgelassen - immerhin hast du die Parkdauer nur wenig überzogen. Man könnte es natürlich auch auf einen gerichtlichen Mahnbescheid und dann einen Prozess ankommen lassen - ich würde mir da aber die Nerven sparen ;-)
Wirst du wohl NICHT müssen. Du hast für die Zeit x deine Parkgebühr bezahlt. Nach Ablauf der " Nachlaufzeit" - meistens ca,3 Minuten- stehst du rechtswidrig auf einem gebührenpflichtigem Parkplatz.Das ist die Theorie- die Praxis sagt....ist verjährt..nach 90 Tagen
die Praxis sagt...
"Ganz normale" Verjährung, also drei Jahre zum Jahresende.
...bist du dir da ganz sicher?
Schau mal..
Dies ist laut § 26 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt: Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate
Stand:.14.05.2022
"Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB) und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB).“[3]"
Es ist aber keine Ordnungswidrigkeit, da es ein privater Parkplatz ist. Deshalb besteht hier ein "ganz normaler" Vertrag, den der Parker mit dem Parken akzeptiert hat.
Dabei gehe ich einmal davon aus, dass die Regeln gut zu lesen auf einem Schild am Parkplatz ersichtlich waren. Aber das haben die Parkplatzbetreiber inzwischen gelernt.
Gallo Abi, zahl die 40€. Sonst gibt es heck meck
Ja, die Verjährungsfrist beträgt hier drei Jahre zum Ende des Kalenderjahres.
Falsch! "Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB) und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB).“[3]"
Wenn sie ihn rechtzeitig angeschrieben hätten wären es bei privaten tatsächlich drei Jahre. Haben sie aber ja laut FS nicht. Somit verjährt.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist
Also beginnt die 3-jährige Verjährungsfrist am 1. Januar 2022. Das Ding ist somit erst Ende 2024 verjährt.
Wenn sie ihn 2021 angeschrieben hätten. Wie gesagt, laut FS haben sie das nicht. Somit Ende 2021 verjährt.
Wie kommst Du darauf? Die Forderung ist 2021 entstanden, wenn ich das richtig gelesen haben (ich kann das eingescannte Teil nicht lesbar vergrößern). Da müssen sie nicht 2021 anschreiben, da haben sie Zeit bis Ende 24.
Wenn ich das richtig lese, dann war das am 10.7. 2021.
Also begann die dreijährige Verjährung am 1.1.2022 zu laufen.
Die Verjährung von Owis dauert 3 Monate. Somit erledigt.
Ordnungswidrigkeit. Die gibt es nur auf öffentlichen Straßen. Du warst aber auf einem privat bewirtschafteten Parkplatz.
Ja habe ja alles weg gemacht ne Zeichen und Anschrift so das es klar herforgeht worum es geht, haher habe ich es so gemacht also alles richtig