Paket aus Hausgang geklaut, bezahlen?
ich habe ein Paket bestellt. Jetzt wurde es heute mittag geliefert und in den Hausgang gelegt vom Postbote (ich habe das nicht angegeben/erlaubt) als ich nachhause kam war das Paket zerfetzt und die Ware weg. :O
Das Paket hatte 2 paar AirPods Pro(für mich und meine Frau)
Da ich in einem Hochhaus wohne und sehr viele menschen meine Nachbarn sind aber auch eine Arztpraxis im haus ist also auch ein potentiell komplett fremder der Täter sein könnte.. wie komme ich jetzt an mein Geld? an den Versender wenden? ob er Ersatz schickt? oder mir das Geld? und wie lange dauert das alles? Ich wollte eh schon länger umziehen.. aber jetzt will ich es so schnell wie möglich.. so eine scheisse!! das waren 500€ !!
3 Antworten
Der Bote muss schon darauf achten, dass Du zu Haus bist und das Paket direkt annehmen kannst. Einfach nur klingeln und hinstellen geht nicht. Genau das hat der Bote aber wohl getan, und somit ist DHL ersatzpflichtig.
Falsch geglaubt. Corona entbindet nicht von Übergabepflicht und Nachweispflicht der Zustellung oder gar der 500 Euro Haftungsbeschränkung, die, zumindest beim DHL Paket enthalten ist.
Ich würde mich zuerst an DHL wenden. Und wenn Du weißt, dass Du mglw nicht zu Hause bist, ist eine Packstation die bessere Alternative, als ein relativ frei zugänglicher Hauseingang.
Ich denke, da kannst Du das Geld aber abschreiben.
Aus Fehlern lernt man!
Nicht böse gemeint, aber was schreiben denn hier alle für einen Unsinn???
Ein Paket ist versichert und zudem übergabepflichtig. Habt ihr alle noch nie ein Paket versendet oder angenommen? Die Ablage vor dem Haus muss dem Versanddienstleister ausdrücklich und unter Übernahme des Verlustriskios erlaubt werden. sonst muss er es persönlich übergeben oder, wenn niemand öffnet, wieder mitnehmen. Selbstverständlich ist der Versanddienstleister hier haftbar zu machen.
"Zuerst" hat mit Deiner Aussage, das Geld könne er abschreiben nichts zu tun. Natürlich muss er sich an DHL wenden, und zwar einzig und alleine. Von denen bekommt er sein Geld selbstverständlich in voller Höhe wieder.
Welchen Fehler wirfst du dem Käufer vor? Nur so rein interessehalber...
Er hat sich nicht schlau gemacht.
Derzeit empfiehlt DHL seinen Kunden eine kontaktlose Übergabe mithilfe der Packstation bzw einem definierten Ablageort (Letzteres wurde ausgeschlossen).
Zitat DHL:
Zudem verzichten wir bei der Paketübergabe derzeit vorübergehend auf die eigenhändige Empfangsbestätigung durch den Empfänger, so dass der Zusteller diese kontaktfrei für den Kunden übernimmt.
Die Packstation ist eine Empfehlung, die den Versanddienstleister von keinerlei Haftungspflicht in so einem groben Fall von Misachtung der Handlungsvorgaben freispricht und für den Empfänger von null Relevanz ist, wenn er das nicht möchte.
Eine kontaktlose Übergabe bedeutet nichts anderes als das der Empfänger nicht das Quittierungsgerät und den Stift in die Hand gedrückt bekommt, sondern dass die persönliche Anwesenheit des Empfängers, also z.B. beim Klingeln und Öffnen der Tür hier ausreicht. Das ist etwas völlig anders als eine nicht vom Empfänger gestattete Ablage vor der Haustür ohne dessen persönliche Anwesenheit oder die eines anderen Empfangsberechtigten wie einem Familienangehören oder Nachbarn.
Ein Paket muss ohne diese explizite Erlaubnis persönlich übergeben werden, sonst haftet DHL, so einfach ist die Welt manchmal.
Welche Versandart wurde denn gewählt?
Nicht in Corona Zeiten! (Glaube ich)