Pachtgrundstück verändert - Strafe?

2 Antworten

Das Pachtrecht orientiert sich am Wortlaut des Pachtvertrages.

Im übrigen gilt:

§ 581 BGBVertragstypische Pflichten beim Pachtvertrag

(1) 1Durch den Pachtvertrag wird der Verpächter verpflichtet, dem Pächter den Gebrauch des verpachteten Gegenstands und den Genuss der Früchte, soweit sie nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft als Ertrag anzusehen sind, während der Pachtzeit zu gewähren. 2Der Pächter ist verpflichtet, dem Verpächter die vereinbarte Pacht zu entrichten.

(2) Auf den Pachtvertrag mit Ausnahme des Landpachtvertrags sind, soweit sich nicht aus den §§ 582 bis 584b etwas anderes ergibt, die Vorschriften über den Mietvertrag entsprechend anzuwenden.

Wenn du wesentliche Veränderungen am Grundstück vornimmst, dazu kann auch deine Änderung gehören, musst du das genehmigen lassen oder hinterher zurück bauen.

Das Problem ist, dass du für die mündliche Genehmigung keine Beweise hast, sowas klärt man immer schriftlich, falls es später Stress gibt.