Oranges drehlicht auf meine auto raufsetzen

5 Antworten

Die gelben Rundumleuchten sind nur erlaubt wenn du irgendwo vor einer Gefahr warnen willst. Z.B. Unfall oder Panne. Während der Fahrt darfst du sie als Privatmann nicht benutzen.

Gem. § 53a StVO wäre dies nur am stehenden Fahrzeug als Warnung vor Gefahrenstellen (Unfall, Panne, evtl. auch Stauende) zulässig.

Im Fahrbetreib wäre es dir mangels Eintragung in die Fahrzeugpapapiere und gem § 52 (4) StVZO verboten :-O

G imager761

Willst Du bei der Straßenreinigung anfangen? Oder was soll der Quatsch?

Oder willst Du die anderen vor Dir warnen? Hi hier kommt der Hoitzbredl !!!

Das darfst Du nur anwenden wenn Du einen Unfall oder ne Panne hast!