Online Shopping unter falschen Namen bestellt?

7 Antworten

Die Frage ist zwar sieben Jahre alt, aber für alle, die über die Suchmaschine hier gelandet sind, hier die korrekte Antwort:

  1. Ja, man kann ein Paket auch abholen, wenn man unter einem Pseudonym bestellt hat. Einfach auf der Benachrichtigungskarte die Vollmacht für sich selbst ausfüllen und abholen.
  2. Nein, es ist nicht verboten, ein Pseudonym im Netz zu verwenden. Auch nicht in Online Shops.
  3. Betrug ist verboten. Punkt. Die Betrugsabsicht muss nachgewiesen werden. Im Zweifelsfall gilt die Unschuldsvermutung. Wer also bestellt und alles anstandslos bezahlt, begeht keinen Betrug. Egal unter welchem Namen.
  4. Wer unter Pseudonym bestellt, um eine begangene Straftat zu verschleiern, macht sich selbstverständlich strafbar. Mit der begangenen Straftat nämlich. Die Planung ist nicht strafbar.
  5. Die anderen (älteren) Antworten sind alle falsch.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

blondie2000  08.06.2024, 18:37

Am besten nochmal ins Gedächtnis rufen, dass man analog im stationären Einzelhandel komplett ohne Namen einkauft.

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Abholen geht nicht. Zumindest sollte es nicht gehen.

Stell dir folgendes vor: ein Nachbar im gleichen Haus, findet deinen Zettel zum abholen und geht zur Post. Bekommt das Paket mit gleichen Namen und du darfst zahlen?

Ergo dürfen sie dir das Paket nicht übergeben.

ja, lügen und betrug haben halt kurze beine...

das wird an den absender zurückkehren, weil der empfänger nicht ermittelt werden kann.

Ich würds einfach versuchen, ich glaub eine Anzeige bekommst du nicht. 

Geht einfach wieder zurück an den Absender nach ein paar Tagen. Abholen wirst du es nicht können mit dem falschen Namen.