Online Kauf, rechtliche Fragen?
Guten Tag Community,
Ich bitte hiermit um Hilfe, ich hoffe das erspart mir den Gang zum Anwalt.
Ich habe auf Kleinanzeigen einen Artikel gekauft.... also nicht wirklich, ich habe dem Verkäufer schriftlich zugesagt den Artikel am 29.09.23 zu nehmen.
Der hat diesen Artikel dann zu sich in sein Lager bestellt.
Nun in diesem Monat hatte ich jetzt finanziell bissle unerwartete Probleme und bin nicht im stande diesen Artikel wie geplant zu kaufen.
Ich, nix dabei gedacht ist "nur" Kleinanzeigen.
Nun heute habe ich eine Rechnung über PayPal bekommen knapp 1050€.
Rechnungsstellung/
Zahlungsziel: heute (06.06.23)
Ja, also mit dem Verkäufer Kontakt aufgenommen, versucht die Situation zu klären.
Der kam gleich mit sie können nicht vom Kauf zurück treten, Anwalt, usw. Sie müssen kaufen!
Habe ich also wirklich auf mein Rücktrittsrecht verzichtet?
Ich hab doch nur geschrieben ich nehm den Artikel am 29.09.23, mir war zu keiner Zeit bewusst das ich damit mein erstgeborenes Verpfände.
Der Händler meinte, da er den Artikel extra für mich bestellt hat, da nicht vorrätig im Markt gäbe es kein Rücktrittsrecht, stimmt das?
Wenn ja, ist der Händler im Vorfeld nicht verpflichtet mir das mitzuteilen?
So ne kurze Nachricht im Chatverlauf bei Kleinanzeigen?
Es ist keine Maßanfertigung oder so, es ist ein Subwoofer der 1000-fach so produziert wurde, also nix besonderes.
Ich weiß nicht so recht weiter.
Ich könnte versuchen den Artikel mit PayPal Zahlung in 30 Tagen zu bezahlen.
Ihn nach Erhalt einfach zurück schicken.
Ich habe doch ein 14 tägiges gesetz. Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen oder?
Sind doch zwei verschiedene Sachen oder?
Grüße
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Es gibt nicht "nur" Kleinanzeigen. Da schließt Du genauso verbindliche Kaufverträge wie im Ladengeschäft. Du hast mit deiner Willenserklärung einen verbindlichen Kaufvertrag mit dem Händler geschlossen. Diesen musst Du grundsätzlich auch erfüllen.
Hier handelt es sich jetzt aber um einen gewerblichen Händler, der mit Dir den Handel über das Medium Kleinanzeigen geschlossen hat. Damit muss er dir ein Widerrufsrecht einräumen. Dabei ist egal ob er den Artikel extra für dich bestellt hat oder nicht. Das ist sein Risiko und nicht deines. Es handelt sich auch nicht um ein extra für dich hergestelltes Produkt sondern um normale Lieferware, die der Händler zu sich bestellt hat.
Ich würde den Vertrag nochmals schriftlich an den Händler widerrufen und dann abwarten. Wenn ein Mahnbescheid kommt, diesem unbedingt widersprechen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/einandereruser/1705820257891_nmmslarge__0_72_543_543_bf4077cf4b384eb998420a56a8faae09.png?v=1705820258000)
Kein Widerrufsrecht gibt es nur dann, wenn eine Ware für den Käufer besonders angefertigt wurde, es sich also um ein Unikat handelt.
Für alles, was Katalogware ist, und unverändert an den Kunden verkauft wird, muss das Widerrufsrecht gewährt werden.
Du kannst JETZT SCHON dem Verkäufer Deinen Widerruf senden. Dazu muss er die Ware nicht erst zu Dir senden. Mache das am besten nachweisbar (idealerweise schriftlich mit Einschreiben).
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Antitroll1234/1444748954_nmmslarge.jpg?v=1444748954000)
Der hat diesen Artikel dann zu sich in sein Lager bestellt.
Klingt nach einem gewerblichen Verkäufer, da hast Du bei einer Onlinebestellung eh ein 14 tägiges Widerrufsrecht.
da nicht vorrätig im Markt gäbe es kein Rücktrittsrecht, stimmt das?
Das ist nicht dein Problem wo er die Ware herbezieht, Du kaufst ja nicht im Markt sondern bei ihm.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Antitroll1234/1444748954_nmmslarge.jpg?v=1444748954000)
Wenn diese 14 Tage Widerrufsrecht bestehen ab wann gelten die
Ab Erhalt der Ware und wenn dann noch keine Widerrufsbelehrung erfolgte, erst ab dann.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Mein schriftverkehr vom 13.09 bezüglich des Subwoofer:
Danke für den guten Deal, ich melde mich am 29.09. nochmals wegen dem SVS 2000 pro in weiß, wenn möglich könnten sie den ja schonmal bestellen damit er am 29.09 nach der Bezahlung vielleicht noch am selben Tag in den Versand geht.
Besten Dank
Ich habe mich danach nicht mehr gemeldet, hauptsächlich aus Scham und schlechtes Gewissen
Heute dann diese Nachricht vom Verkäufer bekommen.
Sehr geehrter Herr....., wie Sie sicherlich wissen handelt es sich bei dem SVS Subwoofer um eine Sonderbestellung bei Dritten zu welcher Sie hier eine schriftliche Bestellung aufgegeben haben (2-fach).Daher weisen wir Sie freundlich darauf hin, da Sie sich leider nicht mehr wie vereinbart gemeldet hatten, dass Sie zur Abnahme der durch Sie getätigten Sonderbestellung am 13.09. verpflichtet sind. Da es sich hier nicht um keinen regulären Onlineverkauf sondern vielmehr um eine Sonderbestellung handelt ist ein Widerruf (auch nach dem Fernabsatzgesetz) nicht möglich.
Daher senden wir Ihnen heute die Paypal Zahlungsaufforderung zu, sobald wir den Betrag gutgeschrieben haben versenden wir wie gewohnt am selben Tag.
Meine Antwort:
Guten Tag,
Es tut mir leid, ich kann diesen Subwoofer nicht kaufen.
Ich hätte auch aktuell gar nicht das Geld dafür, Lebenssituationen ändern sich manchmal recht schnell.
Ich habe mich aus Scham nicht gemeldet aber jetzt zwingen sie mich ja dazu zu reagieren.
Bitte nehmen Sie die PayPal Rechnung zurück.
Es tut mir leid um die Unannehmlichkeiten, ich bin mir sicher Sie dürfen diesen Subwoofer auch wieder beim Verkäufer zurück geben, ohne das ihnen extra kosten entstehen, als so riesen elektro Fachgeschäft schon gar nicht, 14 Tage geht das doch ohne probleme ist gesetzlich geregelt.
Wenn Ich eine verbindliche Bestellung getätigt haben sollte dann zum Stichtag den 29.09.23 womit ich auch noch in der 14 tägigen Frist läge von meinem Kauf zurück zu treten was ich hiermit nur zur Sicherheit auch mache.
"Hiermit trete ich von meinem Kauf zurück"
Bitte senden Sie mir darüber eine Bestätigung, nochmals Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten.
Hochachtungsvoll
Antwort vom Händler:
Tut mir leid so läuft das nicht. Da ich hierfür nicht der richtige Ansprechpartner bin leite ich Ihren Fall direkt weiter an die zuständige Abteilung. Gerne holen Sie sich juristischen Beistand, jedoch gibt es bei Sonderbestellungen keine Möglichkeit des Widerrufs. Wir können den Artikel (da Sonderstellung durch Sie NICHT retournieren). Die Kollegen melden sich dann gegebenenfalls. Die Rechnung bleibt bis dahin als Forderung bestehen. LG
Also ja, es war nicht ok von mir mich am 29.09 nicht beim Verkäufer zu melden um die Situation zu klären, aber hätte mich das gerettet bestellt war er ja da auch schon?
Zur Erklärung, das Auto musste zur Werkstatt und die Rechnung wurde sehr teuer war nicht geplant.
Hat meine mäßigen rücklagen gefressen.
Gruß
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Sorry für die Textform war mir nicht bewusst das es so wird
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Antitroll1234/1444748954_nmmslarge.jpg?v=1444748954000)
Der Händler hat offensichtlich gar keine Ahnung, ignoriere ihn oder lasse ihn klagen auf was immer er auch möchte.
Und selbstverständlich ist der Verkäufer dein Ansprechpartner, wie gesagt, entweder ist der Strutzedumm oder er versucht es mit dir.
Hallo, danke für die Antwort, dachte ich auch, also hab ich auch so kommuniziert, der meinte aber wegen der aufgegebenen Bestellung die er machen musste "extra für mich" ,wäre mein Anrecht darauf erloschen.
Und ja, ist ein gewerblicher Verkäufer.
Ich habe im Vorfeld aber auch nie eine Verkaufsbestätigung oder so erhalten.
Dachte das wäre alles mehr so locker und nicht so bindend hab ich wohl alles unterschätzt.
Der Kauf der anderen Lautsprecher hat ja alles gut funktioniert.
Aber ich kann es diesen Monat halt einfach nicht zahlen.
Wenn diese 14 Tage Widerrufsrecht bestehen ab wann gelten die ab dem Zeitpunkt wo ich das erste mal geschrieben habe ich würde den Subwoofer am 29.09.23 kaufen oder ab dem Zeitpunkt an dem der Händler die Rechnung an mich stellt?
Grüße