Onlinekauf, was wenn der Käufer die Ware einbehält?

2 Antworten

Versandrisiko trägt der gewerbliche Verkäufer, Du musst da nix nochmal bezahlen.

Man braucht keine Erfahrung zu haben, um die Rechtslage zu kennen. Der Absender ist dafür verantwortlich, dass die angegebene Adresse auf dem Paket steht, was hier offensichtlich nicht der Fall war.

Du hast 2 Möglichkeiten: Den Absender mit Fristsetzung aufforden, das Paket auf seine Kosten an dich zu schicken. Andernfalls dein bisher gezahltes Geld zurückfordern.

Oder die Kosten, die der Absender von dir erstattet haben will, zahlen, damit du das Paket erhälst, und diese Kosten im Nachhein notfalls gerichtlich einfordern.

ich hab später gesehn dass diese den leuten auch den gerichtsvollzieher an den halz schickt

Wo hast du diesen Unsinn gesehen? Man kann nicht einfach einen Gerichtsvollzieher beauftragen, Irgendelches Geld einzutreiben. Vorher muß per Gericht ein vollstreckbarer Titel erwirkt werden, was in deinem Fall unmöglich ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung