Onlinekauf, was wenn der Käufer die Ware einbehält?
Ich habe im april einen artikel bei einem onlineshop (spezialanfertigung - da man sich das motiv aussuchen kann) bestellt.
dieser wurde dann vor 3 wochen versendet, hab diesen aber nie erhalten. Laut sendeverfolgung gab es einen sortierfehler und die frankierung war lt hinterlegtem bild falsch. Der verkäufer hat das paket retour bekommen ohne dass es auch nur in meine nähe kam und dieser hat sich einfach nicht gemeldet und den artikel einbehalten. Natürlich musste ich mich melden und jetzt soll ich nochmal versand +die retourenkosten bezahlen damit es nochmal versendet wird, weil es anscheinend meine schuld ist dass die meine daten verloren haben (was nicht stimmt da ich mich auch per email mal gemeldet hat, nur wurde die mail ignoriert) und … eig weiß ich garnicht warum es noch meine schuld sein soll.
Also entweder zahle ich extra oder er behält den artikel + das schon bezahlte geld (weils ein spezialartikel ist)
ich hab später gesehn dass diese den leuten auch den gerichtsvollzieher an den halz schickt, daher wollte ich mich erkundigen, ob jemand damit erfahrung hat und ich keine probleme bekomm wenn ich bei paypal mein geld zurück verlang oder was ich sonst tun kann.
vielen dank
2 Antworten
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Versandrisiko trägt der gewerbliche Verkäufer, Du musst da nix nochmal bezahlen.
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Man braucht keine Erfahrung zu haben, um die Rechtslage zu kennen. Der Absender ist dafür verantwortlich, dass die angegebene Adresse auf dem Paket steht, was hier offensichtlich nicht der Fall war.
Du hast 2 Möglichkeiten: Den Absender mit Fristsetzung aufforden, das Paket auf seine Kosten an dich zu schicken. Andernfalls dein bisher gezahltes Geld zurückfordern.
Oder die Kosten, die der Absender von dir erstattet haben will, zahlen, damit du das Paket erhälst, und diese Kosten im Nachhein notfalls gerichtlich einfordern.
ich hab später gesehn dass diese den leuten auch den gerichtsvollzieher an den halz schickt
Wo hast du diesen Unsinn gesehen? Man kann nicht einfach einen Gerichtsvollzieher beauftragen, Irgendelches Geld einzutreiben. Vorher muß per Gericht ein vollstreckbarer Titel erwirkt werden, was in deinem Fall unmöglich ist.