Oma verstorben hab normalerweise Sonderurlaub (Azubi) aber ist ja am Freitag passiert?
Wie sieht es eigentlich aus? Kann der Arbeitgeber sagen nein das ist am Freitag passiert? Also 2-3 Tage danach Sonderurlaub?
3 Antworten
Erst einmal mein Beileid :( Bei den Großeltern steht einem gesetzlich kein Sonderurlaub zu, das ist also abhängig welche Regelungen vielleicht in deiner Firma gelten...
Bei den Großeltern steht einem gesetzlich kein Sonderurlaub zu
Eine solche gesetzliche Bestimmung gibt es nicht.
Wenn es keine einzel- oder tarifvertraglichen Regelungen gibt, wann Anspruch auf Sonderurlaub besteht, kann sich ein Anspruch aufgrund der Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" ergeben - jedenfalls dann, wenn ihre Anwendung nicht vertraglich ausgeschlossen und/oder durch eigene Regelungen ersetzt wurde.
Auch beim Tod eines Großelternteils kann nach BGB § 616 dann Anspruch auf Sonderurlaub bestehen, wenn es eine besonders enge Verbindung gab, z.B. durch das Leben in einem gemeinsamen Haushalt.
Ich korrigiere mich, bin jetzt auf eine andere Aussage gestoßen dass 1 Tag Sonderurlaub angedacht ist...? Kann mich jemand direkt mitaufklären?
Das Arbeitsrecht regelt, dass es keinen Sonderurlaub beim Tod von Großeltern gibt.
Es liegt somit im Ermessen des Arbeitgebers - ich denke du solltest am Montag mal fragen, ob du zur Beisetzung der Oma 1 Tag genehmigt bekommst
Das Arbeitsrecht regelt, dass es keinen Sonderurlaub beim Tod von Großeltern gibt.
Solche gesetzlichen Regelungen gibt es nicht.
Wenn es keine einzel- oder tarifvertraglichen Regelungen zum Anspruch auf Sonderurlaub gibt, kann sich ein Anspruch aufgrund der Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" ergeben - jedenfalls dann, wenn ihre Anwendung nicht vertraglich ausgeschlossen und/oder durch eigene Regelungen ersetz wurde.
Auch beim Tod eines Großelternteils kann nach BGB § 616 dann Anspruch auf Sonderurlaub bestehen, wenn es eine besonders enge Verbindung gab, z.B. durch das Leben in einem gemeinsamen Haushalt.
Mein Beileid.
Als Enkel steht Dir kein Sonderurlaub zu. Du kannst aber für die Beisetzung normalen oder unbezahlten Urlaub beantragen.
Als Enkel steht Dir kein Sonderurlaub zu.
Das ist so pauschal nicht richtig - siehe meinen Kommentar zur Antwort von Grussausberlin.