Ohrmarke bei Hausschwein. Pflicht?
Hallo da draußen! Meine Freundin und ich haben uns vor 5 Wochen ein Teacup-Minischwein zugelegt. Rosie ist putzmunter und wir sind unheimlich glücklich mit ihr. Ein Problem haben wir jedoch, und zwar die Ohrmarke. Rosie wiegt gerade 2,5kg und da kann man sich ja vorstellen, wie groß sie, und auch ihre Ohren sind. Auf der Seite vom HVL-Alsfeld steht, dass die Ohrmarke Pflicht ist, sobald die Ferkel abgesetzt sind. Wir haben die Marke vom Züchter mitbekommen, aber sie ist größer als Rosies Ohr und wir weigern uns, ihr das anzutun. Wir haben gehört, man könne beim Ministerium einen Antrag auf chippen stellen, dieser geht aber wohl so gut wie nie durch. Versuchen wollen wir es natürlich trotzdem. Auch haben wir gehört, es gäbe eine "halbes Jahr-Regel" die besagt, die Ohrmarke muss erst nach 6 Monaten nach Geburt im Ohr sein. Hat jemand Erfahrung oder Ahnung davon? Kann uns sagen wo und wie man einen Antrag stellt und was wirklich Pflicht ist in Hessen?!
Danke im Voraus und beste Grüße, Caro und Luca
2 Antworten
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das zuständige Veterinäramt kann zur Markierung und artgerechten Haltung Informationen geben.
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Das Schweinchen ist doch nur bei Euch daheim. Wer sollte sich darüber monieren, dass es noch keine Ohrmarke trägt? Wartet doch ab, bis die kleinen Ohren etwas größer geworden sind. Dann könnt Ihr immer noch entscheiden, was Ihr tun möchtet. Viel Spaß weiterhin mit Eurer Rosie!
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Wir wohnen in einem kleinen Dorf.. Ich denke nicht, dass uns irgendwer ans Bein pinkeln will, würde aber auch meine Hand dafür nicht ins Feuer legen. Außerdem geht man ja schon auch mit ihr spazieren usw, da haben wir die Marke einfach immer in der Hosentasche, falls denn dann mal einer was sagen sollte..