Ohne TÜV über Schweizer Grenze?

2 Antworten

der mangel muss innert dreissig tagen behoben und das fahrzeug erneut vorgeführt oder abgemeldet werden.

solange darfst du mit abgelaufener plakette fahren... aber du musst den tüvbericht mitführen. wenns was relevantes wie etwa bremsen ist, rechne damit, dass du auch mal kontrolliert wirst...

oder dass mal ein polizist fragt.

bei der wiedereinreise nach D dürftest du am ehesten probleme bekommen.

und - dran denken: in der schweiz ist auch tagsüber licht vorgeschrieben. sonst zahlst sechzig stutz.

wenn du die Plakette hast ist alles in Ordnung. Ich nehme an, dass die Mängel in einer bestimmten Frist behoben werden müssen. Innerhalb dieser Frist darf das Fahrzeug benützt werden. Wenn das Fahrzeug mit den Mängeln allerdings nicht mehr verkehren darf, dann hast du spätestens bei einem Unfall in der Schweiz ein Problem!