Ohne Identitätins Gefängnis?

2 Antworten

Nein, das schützt nicht. Man wird schlicht als "unbekannte Person" geführt.

Wenn man es schafft bis vor Gericht seine Identität zu verbergen wird man wie z.B. die "Baumschützeraktivisten" bei dem wald der gerodet werden sollte als z.B. "weibliche person 1" geführt. Vor der Inhaftierung hat es nicht geschützt