Ohne Ausbildung zum Gesellenbrief?
Ich habe gehört, dass man auch ohne eine Ausbildung von einem Hilfsarbeiter zur gelernten Fachkraft aufsteigen kann. Dazu muss man in einem Berufsfeld einige Jahre Berufserfahrungen sammeln und dann könnte man vor der Handelskammer die Prüfung ablegen. Stimmt das? Und wenn ja, wie viele Jahre Berufserfahrung müsste man mindestens haben? Und wie lange dürften die Abstände zwischen den Stationen sein, also wie lange darf man zwischendurch arbeitslos sein? Wäre erfreut über einige Antworten von Berufserfahrenen.
5 Antworten
Das geht. Erwartet wird für die Zulassung zur Prüfung eine Berufserfahrung die mindestens die doppelte Ausbildungszeit dauert.
Auserdem sollten Deine Erfahrungen möglichst im gesamten Berufsfeld sein.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung kann man gut die Lehrbücher die hauptsächlich in der Berufsschule gebraucht werden nutzen. Für einige Berufe gibt es auch spezielles Material zur Prüfungsvorbereitung. Manchmal bieten die Kammern auch Vorbereitungskurse an.
Detaillierte Auskünfte für Deinen Wunschberuf bekommst Du von der Kammer.
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/gesellenbrief-ohne-ausbildung/150/9447/91040
Ob "Arbeitslosigkeit" -im Teeniejargon "Chillen" genannt- anerkannt wird, weiß ich nicht.
Das hängt vom Beruf ab...
Ja das stimmt wen man 5 Jahre als Helfer in dem Beruf gearbeitet hat dan kann man die Prüfung vor der kamer ablegen ! Das war früher so deswegen sollte man sich direkt bei der Kammer nachfragen!
Arbeitslose am besten nie in den 5 Jahren sonst bringt das nicht wen man zulange arbeitslos ist!
Aber am besten ist man machen die normale Ausbildung den es gibt vieles was in der Firma nicht unterrichtete wird /beigebracht wird was man aber wissen muss!
Wir haben die gleiche Quelle, gelle?