OHG und KG sind ein Formkaufmann?

1 Antwort

Definition nach Gablers Wirtschaftslexikon:

Zum Formkaufmann gehören:

(1) Handelsgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit AG, KGaA und GmbH, EWIV;

(2) sonstige Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, die den Handelsgesellschaften im Wesentlichen gleichgestellt sind (eingetragene Genossenschaften) und VVaG (§§ 16, 53 VAG; § 17 GenG).

Formkaufleute sind, auch wenn sie nicht im Handelsregister eingetragen sind, OHG und KG.