Dürfen Mitarbeiter innerhalb eines Rathauses Telefonnummern aus dem System ziehen und privat verwenden?
Ich kenne jemanden, der im Rathaus arbeitet. Ich rufe ihn ungefähr alle paar Schaltjahre mal an. Kenne ihn von früher, habe seine private Nummer nicht mehr und auch sonst nichts. Seine Durchwahl im Rathaus habe ich jedoch.
Nun hatte ich ihn angerufen. Inzwischen habe ich jemanden kennengelernt. Person X. Diese Person X hat eine Frau. Die Frau arbeitet in der gleichen Abteilung wie mein Bekannter, den ich angerufen habe.
Nun teilt mir Person X mit, dass ich meinen Bekannten nicht dort im Rathaus anrufen sollte und dass jeder Mitarbeiter jede Nummer sehen kann, die dort irgendwen anruft. Und dass seine Frau nun also meine Nummer auch habe.
Ist das nicht ein krasser Verstoß gegen das BDSG und die DGSVO?
Welche Konsequenzen kann sowas haben?