Nicht erscheinen zur klausur?

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Es werden nur bestandene Prüfungen herangezogen. Solltest du also nicht Erscheinen und beim nächsten Mal bestehen, wird dieser, letzte Versuch gewertet.

Bitte beachte aber, dass das Nichterscheinen zunächst bewertet wird. Erst nach Veröffentlichung der Note kannst du dich für den neuen Versuch anmelden. Auch bei dieser Veröffentlichung gilt eine Frist von 6 Wochen. Das heißt es kann erhebliche Zeit für den nächsten Versuch verstreichen.

Vielleicht ist es ratsamer, dass du es erstmal versuchst und dann ggf. doch bestehst. Wenn nicht, dann kannst du immer noch wiederholen. So hast du sber bereits ein Gefühl für die Fragen.

Das hängt von der Studien- und Prüfungsordnung ab. Es gibt Regelungen, denen zufolge Wiederholungsversuche grundsätzlich abgewertet werden. Selten, aber es gibt sie. Und in anderen StuPrOs ist es nichtmal ein Fehlversuch, wenn du gar nicht angetreten hast...

Also schaue bitte in deine StuPrO (bzw. besser: lerne sie auswendig).