Notfallsanitäter Staatsexam?

3 Antworten

Von Experte SaniOnTheRoad bestätigt

Notfallsanitäter haben eine staatliche Prüfung am Ende des dritten Ausbildungsjahres, diese umfasst drei schriftliche Aufsichtsarbeiten, eine mündliche Abschlussprüfung und vier realitätsnahe Fallbeispiele, bei denen sie unter anderem den Gesundheitszustand des Notfallpatienten beurteilen und Maßnahmen der Sofort- und erweiterten notfallmedizinischen Versorgung einschließlich also von in der Ausbildung erlernten invasiven Versorgungsmaßnahmen (z.B. Verabreichung von Notfallmedikamenten) ergreifen müssen. Drei der Fallbeispiele bzw. der Fachbereich aus dem sie stammen müssen, ist bereits durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSanAPrV) vorgegeben, ein Fallbeispiel muss eine kardiopulmonale Reanimation sein, ein Fallbeispiel muss aus dem Bereich der internistischen Notfälle stammen und ein Fallbeispiel muss aus dem Bereich der traumautologischen Notfälle stammen, beim vierten Fallbeispiel, entscheidet der Vorsitzende des staatlichen Prüfungsausschusses. Mfg.

Es ist ein Staatsexamen. Kann mich meinem Vorredner also nicht anschließen.

Es heißt bei Pflegefachkräften ja nicht umsonst von offizieller Stelle „examinierte Pflegekraft“, dies besagt, dass ein staatliches Examen absolviert wurde, eben ein Staatsexamen.
Ebenfalls ist dies beim Notfallsanitäter der Fall, dieser darf im rechtfertigenden Notstand ja sogar ärztliche Aufgaben, wie Medikamente eigenständig spritzen übernehmen. Und muss auch ein Staatsexamen ablegen. Die die Ausbildung zur Physiotherapeutin ist ebenfalls ein Staatsexamen.

Viele Grüße

Von Experte Rollerfreake bestätigt

Hi,

mit einem Staatsexamen im eigentlichen Sinne - nämlich einer staatlichen Prüfung einer Hochschule - hat der Abschluss als Notfallsanitäter nichts gemein.

Die staatliche Prüfung, die erfolgt, wird lediglich umgangssprachlich als "Staatsexamen" bezeichnet - analog zu den Pflegeberufen. Auch dort werden "Ausgelernte" als "Examinierte" bezeichnet.

Es erfolgt eben "nur" eine normale staatliche Prüfung in einem Gesundheitsfachberuf - diese besteht aus drei schriftlichen, vier praktischen und einer mündlichen Prüfung.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent