Antwort
Es ist ein Staatsexamen. Kann mich meinem Vorredner also nicht anschließen.
Es heißt bei Pflegefachkräften ja nicht umsonst von offizieller Stelle „examinierte Pflegekraft“, dies besagt, dass ein staatliches Examen absolviert wurde, eben ein Staatsexamen.
Ebenfalls ist dies beim Notfallsanitäter der Fall, dieser darf im rechtfertigenden Notstand ja sogar ärztliche Aufgaben, wie Medikamente eigenständig spritzen übernehmen. Und muss auch ein Staatsexamen ablegen. Die die Ausbildung zur Physiotherapeutin ist ebenfalls ein Staatsexamen.
Viele Grüße