Nötigung im Straßenverkehr?

4 Antworten

Bremstesten ist Nötigung und ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und ein „Stinkefinger“ definitiv eine Beleidigung.

Ersteres kostet ein Fahverbot und eine MPU, bevor Du den Lappen wieder bekommst, letzteres kostet locker 30 Tagessätze.

Bestehe einfach darauf, die Bremse getreten zu haben, weil da eine Katze war und dass Du nur eine „wegwerfende Geste“ gemacht hast.

Mittelfinger kosten gerne mal 5000 Euro Strafe.
Eine Nötigung kann zum Entzug der Fahrerlaubnis, Punkten oder einem Fahrverbot führen.

In der Regel werden solche Sachverhalte aber ohne Zeugen und ohne sonstige Beweise eingestellt.

lg

Die Vorladung kannst du ignorieren.

Als Wichtigstes: Keine (!!) Aussage, keine Rechtfertigung, kein Small-Talk.

Jede Aussage landet im Protokoll und kann später verwendet werden.

Ich würde die Sache einem Anwalt geben, der auf Verkehrs- / Strafrecht spezialisiert ist. Dieser beantragt als erstes Akteneinsicht und entscheidet dann was weiter zu tun ist. Hat der andere keine Zeugen wird das Verfahren ziemlich sicher eingestellt werden.

Eine Rechtsschutzversicherung wäre natürlich gut


Hansuanda 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 09:12

Es waren leider mehrere Personen im Fahrzeug die das gesehen haben. Dazu meine ich gesehen zu haben dass der Beifahrer sein Handy in der Hand hält und filmt. Allerdings müsste man darauf dann ja auch das zu dichte Auffahren sehen.

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Podhanni  15.08.2024, 09:29
@Hansuanda

Vorwurf der Nötigung ist keine Bagatelle. Momentan bist du Beschuldigter im Ermittlungsverfahren, der ersten Stufe eines Strafverfahrens. Das ist etwas anderes als ein Bußgeldverfahren. Ich würde wirklich einem Anwalt ein Mandat erteilen, damit dieser Akteneinsicht beantragen kann. Der weiß dann schon was zu tun ist. Er sollte allerdings auf Verkehrs- / Strafrecht spezialisiert sein. Die chronisch überlastete Staatsanwaltschaft wird dann das Verfahren schon einstellen. Aber dazu bedarf es professioneller Hilfe. Nochmal: Mache unbedingt von deinem Schweigerecht Gebrauch. Ob die Handyaufnahme verwertet werden darf weiß ich nicht. Die Aufnahme geschah ja ohne dein Einverständnis und hier gilt dann u.U. das Persönlichkeitsrecht. Also, schweigen und ab zum Anwalt, ist für den ein alltäglicher Vorgang. Für dich immer noch billiger als Strafbefehl mit Tagessätzen, Entzug der Fahrerlaubnis und wenn es dumm kommt MPU.

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Hansuanda 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 09:35
@Podhanni

Okay dann höre ich auf jeden Fall auf deinen Rat, vielen Dank schonmal. Ich weiß dass sowas immer unterschiedlich ist, aber ich bin 21 und hatte noch nie was mit einem Anwalt zutun und habe absolut keine Ahnung was sowas kostet, kannst du grob einschätzen was mich sowas kosten wird? Bin Azubi, demnach ist es eher fraglich ob ich mir sowas leisten kann wenn es in den vierstelligen Bereich geht

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Podhanni  15.08.2024, 09:39
@Hansuanda

vierstellig wahrscheinlich nicht, aber mit ein paar Hundertern bist du schon dabei. Aber: Dir droht ansonsten ein Strafbefehl mit Tagessätzen, Entzug der Fahrerlaubnis (was anderes als Fahrverbot) und evtl. MPU. Das wäre dann richtig teuer. Verbuche es unter Lehrgeld.

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Hansuanda 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 09:43
@Podhanni

Alles klar, ja günstiger wird es auf jeden Fall, eine MPU alleine kann ja schon an die 4-5000€ gehen.

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Podhanni  15.08.2024, 09:47
@Hansuanda

Kopf hoch, ein Anwalt boxt dich da schon raus. Das Recht auf Akteneinsicht ist die wichtigste Waffe der Verteidigung, nur so kannst du feststellen welche "Beweismittel" überhaupt auf dem Tisch liegen. Die Staatsanwaltschaft ist hoffnungslos überlastet und immer an einer Einstellung des Verfahrens, evtl. gegen Zahlung einer Auflage, interessiert.

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Gar keine. Du erzählst was los war und fertig.