Noch keinen Unterricht gehabt, und dennoch Klausur schreiben?

6 Antworten

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Hallo Eiskracker2015,

nach Schulgesetz bezieht sich die Leistungsbewertung auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse. Diese Bewertung habt ihr mit eurem Zeugnis erhalten.

Die Lehrerin kann aber durchaus eine Klausur schreiben lassen - ob angekündigt oder nicht - um euren Leistungsstand zu erfahren und um danach den Unterricht ausrichten zu können.

Eine Beurteilung wäre nur in der Form möglich, dass sie angibt: "Das wäre jetzt nach den Stoffplänen eine......."  Sie kann sie aber nicht als Zensur für euch bewerten.


Eiskrecker2015 
Beitragsersteller
 07.11.2017, 18:16

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

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adabei  07.11.2017, 18:16

Der Stoff wurde ja offensichtlich im Unterricht vermittelt, nur halt am Ende des letzten Schuljahres, wahrscheinlich nach Notenschluss.

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Nadelwald75  07.11.2017, 18:23
@adabei


Hallo adabei,

dann - aber nur unter dieser Voraussetzung und nach der Information vor den Ferien, dass die Leistung in die nächste Zensur einfließt, kann sie bewerten.

Ansosnten gibt es eigentlich keinen Notenschluss vor den Ferien. Die Versetzungskonferenz entscheidet ja nicht über die Note, sondern über Qualifikationen. Eine Note könnte bis zum letzten Schultag noch geändert werden.

Ich habe es schon mitbekommen, dass ein bereits ausgestelltes Zeugnis am Tag der Ausgabe wieder zurückgezogen und neu ausgestellt wurde, weil sich zwischenzeitlich die Note geändert hat.

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Nadelwald75  16.11.2017, 13:30

....vielen Dank für den Stern!

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Eventuell will sie nur eine Standortsbestimmung haben, um dann die Lücken die ihr habt nach zu stopfen.

Bei uns waren Klausuren nie angesagt und eben manchmal galt das Ganze auch nur um zu schauen, ob der Stoff selbständig verstanden wurde oder eben nachgebessert werden muss.

Die Lehrerin wird in der Klausur wahrscheinlich den Wissensstand vor den Ferien abfragen. Nur um auf dem Laufenden zu sein.

Hattet Ihr Zeit, diese Aufgaben im Unterricht mit einer Lehrperson zu bearbeiten? Wenn ja, dann darf das.


Kuhlmann26  07.11.2017, 18:11

Der Fragesteller schreibt doch, dass er noch keine einzige Unterrichtsstunde nach den Sommerferien, sprich: im neuen Schuljahr hatte.

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Mafalda1966  07.11.2017, 18:14
@Kuhlmann26

Lieber Kuhlmann - ich wollte nur herausfinden, ob vielleicht Vertretungsstunden stattgefunden haben, die der Fragesteller nicht als solche erkannt hat. Und Ja! Bei Schülern werden Vertretungsstunden nicht unbedingt Ernst genommen.

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adabei  07.11.2017, 18:12

Offensichtlich wurde der Stoff schon vor den Sommerferien behandelt.

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Mafalda1966  07.11.2017, 18:15
@Kuhlmann26

Er hätten auch mehrere Unterrichtsstunden sein können. Verzeih' mir meinen Kleingeist.

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Nadelwald75  07.11.2017, 18:17
@adabei

Hallo Kuhlmann, hallo adabei,

dazu habe ich oben eine Antwort geschrieben.

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adabei  07.11.2017, 18:18
@Kuhlmann26

Dass es sich um eine Unterrichtsstunde gehandelt hat, lese ich hier nirgends raus.

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Dein Vergleich hinkt. Die Klausur wird ja über ein Thema geschrieben, was ihr schon durchgenommen habt. Es ist kein neuer Stoff dabei.

Sie hat euch Material zur Auffrischung geschickt, im Prinzip solltet ihr den Stoff aber schon draufhaben, weil ihr ihn schon gelernt habt.

Einen Anspruch, Rückfragen zu stellen habt ihr nicht.


Eiskrecker2015 
Beitragsersteller
 07.11.2017, 18:19

Wir haben allerdings auch keine Info darüber erhalten ob dieses Thema überhaupt in der Klausur drankommt. Die zugeschickten Materialien standen nicht im Zusammenhang mit einer Klausur. Sie meinte wir würden was anderes anfangen was dann in der Klausur vorkommt. Aber es fehlt nicht viel um zu eruieren, dass genau der alte Stoff jetzt darin vorkommt. Trotzdem Danke für die Antwort ;)

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