Nippel-Piercing U18?
war heute beim Piercer und wollte ein Brustwarzen Piercing machen, der Piercer sagte es sei ihm nach JugendSchutz verboten, hab dazu aber nichts im jugendschutzgesetz oder in der jugenschutzverordnung gefunden.
weiß jemand wirklich wie die Rechtliche Lage da aussieht, im Internet gibts ja 8000 sachen dazu gefühlt...
Nachtrag: Ich war mit meinen Eltern da
Du warst mit deinen Eltern da?
Ja
4 Antworten
Ich würde mir einen seriöseren Piercer suchen - einen, der sich nicht hinter angeblichen Gesetzen versteckt die es gar nicht gibt.
Das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Jugendschutzgesetz/JuSchG) beschäftigt sich mit so Dingen wie Alkohol, Rauchen, Kinofilmen, Tanzveranstaltungen, jugendgefärdenden Orten, Computerspielen und wie lange Jugendliche bis zu welchem Alter abends alleine draussen sein dürfen - aber natürlich nicht mit Piercings oder Tattoos zu denen es in Deutschland gar keine gesetzlich festgelegte Altersgrenze gibt - solange beide Elternteile einwilligen und das war ja bei dir der Fall.
Natürlich kann ein Piercer alles ablehnen worauf er keinen Bock hat - aber dann sollte er den Arsch in der Hose haben das auch so zu sagen und keine faulen Ausreden für seine Meinung erfinden.
Viele Grüße von Andrea aus Dortmund (Piercerin & Bodymodderin seit 1989)
Danke Dir! wenn Dortmund nicht so weit weg wäre für einen der nicht fahren darf würde ich glatt vorbeikommen
Geh am Besten in ein anderes Studio. Da du ja auch mit deinen Eltern dort gewesen bist sollte es im Normalfall keine Probleme geben. Warum es dort so ein Problem mit dem Jugenschutz gab ist für mich auch nicht nachvollziehbar.
M/21
Dafür gelten auch keine anderen Regeln als für normale Piercings, nur der Piercer oder das Studio wollten es wahrscheinlich einfach nicht machen.
Also wenn deine Erziehungsberechtigten damit einverstanden waren, hat das erstmal nichts mit dem Jugendschutzgesetz (mehr) zu tun. Der Piercer darf für sich aber natürlich trotzdem festlegen, dass er alle Intimpiercings erst Ü18 macht (oder gar nicht). Sich dabei auf das Jugendschutzgesetz zu beziehen wäre zwar in dem Punkt nicht korrekt, erspart ihm aber schneller Folgediskussionen zu dem Thema.