Neuer Straßenname, neue Parkregeln?
Folgende Frage: Auf Straße "A-Straße" gilt Parken mit Parkschein und/oder Anwohner Parkausweis. Alles ordnungsgemäß ausgeschildert.
Jetzt endet die Straße "A-Straße" und knickt um 90° ab. Damit ändert sich auch der Name der Straße in "B-Straße". Dort ist dann nur das absolute Parkverbotsschild aufgestellt, aber mit Richtungspfeil, sodass man zwischen den Schildern parken darf.
Jetzt ist die Frage: Gilt dort immer noch das Anwohnerparken/Parken mit Ticket oder hebt der neue Straßenname alles auf? Leider habe ich in den Regeln der STVO nichts dazu gefunden.
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/MarkusReichts/1719081606289_nmmslarge__0_49_236_235_ab4ddd5b16074384ac32f6c6b50be16d.jpg?v=1719081606000)
Gut das du nochmal nachfragst. Wenn du deinen Kleinwagen in einer fremden Parklücke abstellen möchtest musst du natürlich darauf achten, dass die Parklücke noch nicht vergeben ist. Das führt sonst nur zu stress und vielleicht sogar prügel. Natürlich ist auch wichtig, dass die Parklücke auch deinen Kleinwagen in sich haben möchte. Sonst ist das Gesetzes widrig. Schilder und Warnzeichen zeigen dir, was die Parklücke von dir möchte. Aber achte genau drauf
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Straßennamen ist völlig bedeutungslos in so einem Fall.
Wenn es immer noch die gleiche Straße ohne Einmündungen ist, dann gelten die ersten Schilder weiter
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja doch es gibt eine Einmündung, die von Einsatzfahrzeugen benutzt wird und als Abkürzung dient.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/premme/1704900287565_nmmslarge__0_0_900_900_f494371f3478f7ae4d830c518f0d711d.jpg?v=1704900288000)
Hallo,
der neue Straßenname hebt alles auf.
Wer einen Parkschein für A hat kann den in B nicht benutzen.
Ist doch klar.
Gruß