Neuer Personalausweis bei Veränderung des Aussehens......?
Hallo
Ich m(14) habe meine Haare von Schulterlang auf Kurzhaarfrisur verändert und ich habe seit neuestem eine Brille und jetzt weiß ich nicht ob man mich noch erkennt
4 Antworten
Hey jacwie,
du hast denke ich eine falsche Vorstellung, wozu das Lichtbild auf deinem Ausweis ist. Ich möchte es dir ein wenig "vereinfacht" erklären:
Das Lichtbild hat wesentliche Funktionen wie zum Beispiel:
- Besitzer des Ausweises ist zu erkennen
- Identifizierung des Ausweisträgers
Ob du nun kurze, lange oder gar keine Haare hast, spielt dabei keine Rolle. Deine Gesichtszüge und -Merkmale sind dabei ja trotzdem noch gleich.
Einen neuen Ausweis brauchst du also ganz sicher nicht, mach dir keine Sorgen.
... wenn dich niemand mehr "erkennen" würde, dann würdest du dich ja auch nicht mehr erkennen ... von daher, alles gut! :)
Liebe Grüße
LunaticTiger // Justin
Ungültig wird der Ausweis nach § 28 Absatz 1 Nr 1. PAuswG erst dann, wenn man deine Identität nicht mehr feststellen kann.
Nur weil du ne andere Frisur und ne Brille trägst kann man dich doch noch erkennen.
Keine Sorge ..... man wird Dich erkennen .... evtl. wird man Dich bitten Deine Brille kurz abzunehmen.
Du brauchst keinen neuen Ausweis
Habe meine Haarfarbe und mein Schnitt geändert, muss ich deshalb einen neuen Personalausweis beantragen, da ich nächste Woche in den Türkei Urlaub fliege.