Neuer Minijob - Kein bezahlter Urlaub (aber laut Vertrag schon)?
Hi,
ich habe heute einen neuen Minijob angenommen den ich als Zusatzverdienst neben Bafög ausübe.
Bei Vertragunterzeichnung wurde mir gesagt das es bei Minijobs keinen bezahlten Urlaub gibt. Ich habe das erstmal so geglaubt weil ich keinen schlechten Eindruck machen wollte.
In meinem Vertrag steht aber drin das es bezahlten Urlaub gibt und im Internet habe ich gelesen das bezahlter Urlaub auch für Minijobber gilt, siehe: https://www.anwalt.de/rechtstipps/minijob#:~:text=Gew%C3%A4hrt%20ein%20Arbeitgeber%20seinen%20Minijobbern,gilt%20das%20Bundesurlaubsgesetz%20(BUrlG).
Jetzt wollte ich fragen: Soll ich das direkt klären oder erst noch warten bis ich eine Weile dort gearbeitet habe?
Rein von meiner Persönlichkeit her kläre ich solche Sachen immer gerne direkt, aber will nicht dass das unhöflich kommt. Nur machen 6 Wochen bezahlten Urlaub vs unbezahlten Urlaub bei mir halt schon knapp 800€ unterschied (ca. 1,5 Monate x 538€)
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/dieLuka/1449085745249_nmmslarge__510_98_2403_2403_f1be6c3c6cfdc433f64317d659791655.jpg?v=1449085745000)
Ganz generell ist der schriftliche Vertrag ja das auf das ihr euch geeinigt und zugestimmt habt.
Sprich das sollte auch die Version sein die gilt.
Im Gespräch hat ggf nur jemand geträumt.
Vor einreichen des Urlaubs kannst du es ja höflich ansprechen idF. "Ich meine mich erinnern zu können das im Gespräch gesagt wurde das .... im Vertrag steht jetzt aber das .... darf ich mich hier auf die im Vertrag stehenden ...."
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerHans/1606079735146_nmmslarge__0_0_413_413_76c9d89fe815a5f88ccfacf65b03aa53.jpg?v=1606079737000)
Minijobber sind Arbeitnehmer wie alle anderen auch. Die Arbeitnehmerrechte wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und 4 Wochen bezahlter Urlaub, können gar nicht vertraglich ausgeschlossen werden.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerHans/1606079735146_nmmslarge__0_0_413_413_76c9d89fe815a5f88ccfacf65b03aa53.jpg?v=1606079737000)
Deine Lohnfortzahlung und en Urlaub kannst du jederzeit beim Arbeitsgericht einklagen.
Nur Krankengeld nach 6 Wochen bekommst du nicht, weil du ja keinen Beitrag zahlst.
Wenn dir die Bezahlung des Urlaubs verweigert wird, kannst du direkt zum Arbeitsgericht gehen. Das ist KOSTENLOS, und dafür brauchst du auch KEINEN ANWALT
Vertraglich sind die auch nicht ausgeschlossen sondern im Vertrag enthalten. Nur mündlich wurde eben etwas anderes gesagt.
Ich bin jetzt bisschen am schleudern ob ich das vor dem ersten Urlaub ansprechen soll, oder ob ich warten soll bis ich quasi den ersten Urlaub habe und im Nachhinein prüfe ob ich auch das Geld bekommen habe für den Urlaub?
Was würden Sie mir raten?