Neuer Job, Sicherheitsabfrage?

3 Antworten

Im sogenannten Bundeszentralregister (umgangssprachlich Führungszeugnis) stehen nur rechtskräftige Gerichtsurteile, reine Ermittlungsverfahren (die am Ende eingestellt werden) stehen nurim Zentralen Staatsanwaltschaft-Verzeichnis. In das Verzeichnis können nur Staatsanwaltschaft einsehen, in dem Verzeichnis stehen nur laufende Verfahren die noch laufen und man den Ausgang dessen nicht weiß. Man kann nicht abschätzen ob es in einem Register auftauchen würde, doch zum jetzigen Standpunkt des laufenden Verfahrens steht nichts im Führungszeugnis.

Da wird nichts in deiner Strafakte stehen den wen du da was stehen würde müdste erstmal ein Gericht dich Verurteilen und dich länger Als 2 Jahre Verurteilen ! Sonst kommt nichts in dein Führungszeugnis!

Du wirst ein Schreiben von der Staatsanwalt bekommen das die Sache eingestellt worden ist!

Strafnachforschung -- Wienerbua

Das ganze spielt vermutlich in Österreich, richtig? Das musst Du schon dazu schreiben, sonst gehen die Antworter von deutschem Recht aus, das dann natürlich nicht zur Anwendung kommt.