Neue Markise in Mietwohnung - Wer trägt die Kosten?
Wenn ein Mieter auf dem Balkon seiner gemieteten Wohnung gerne eine Markise hätte und sowohl seitens der Hausverwaltung als auch seitens des Vermieters keine Einwände herrschen, wer müsste hierfür dann die Kosten tragen?
Für mein Verständnis hätte diese der Mieter zu tragen und kann beim Auszug dann über eine Ablöse mit dem Vermieter verhandeln. (Variante 1)
Denn die Markise wird sich als solche schlecht verkaufen lassen, da sie speziell nur für diese Wohnung konzipiert ist, aber sie wertet die Wohnung natürlich auf.
Denkbar wäre aus meiner Sicht auch, dass sich Vermieter und Mieter die Kosten teilen, der Mieter aber dann beim Auszug auf eine Ablöse verzichetet. (Variante 2)
Dass die Kosten allein der Vermieter trägt, würde ich jedoch nicht einsehen, da die Markise ja ausschließlich ein Wunsch des Mieters ist, nur er sie nutzt und diese im Laufe der Zeit auch an Wert verliert bzw. einer Abnutzung unterliegt.
Die letzte Variante wäre für mich nur dann denkbar, wenn der Mieter sich mit einer angemessenen monatlichen Mieterhöhung einverstanden erklären würde. (Variante 3)
Er würde die Markise dann sozusagen "in Raten" abbezahlen.
Sehe ich das so richtig bzw. welche dieser drei Varianten wäre die Gängigste?
7 Antworten
Wenn ein Mieter auf dem Balkon seiner gemieteten Wohnung gerne eine Markise hätte
Dann darf er die gerne auf seine Kosten ein- und beim Auszug wieder ausbauen.
Ansonsten stellt sich für den VM natürlich die Frage, ob die Anbringung eines entsprechenden Sonnenschutzes nicht auch wertsteigernd für die Einheit und somit eine sinnvolle langfristige Investition wäre. MMn sollte der Vermieter diese anbringen lassen auf eigene Rechnung, und entweder mit dem Mieter eine entsprechende moderate Erhöhung der Nettokaltmiete vereinbaren, oder andernfalls eine Kostenteilung ins Gespräch bringen. Diese Rollmarkisen in entsprechender Breite sind nicht gerade billig, und die Anbringung muss durch eine Fachfirma erfolgen (bei einem WVS scheidet das übrigens meistens technisch aus!). Die Lebensdauer einer Markise kann ohne Weiteres die 20 Jahre übersteigen; man muss dann halt mal den Textilbezug tauschen lassen.
Wenn ein Mieter auf dem Balkon seiner gemieteten Wohnung gerne eine Markise hätte und sowohl seitens der Hausverwaltung als auch seitens des Vermieters keine Einwände herrschen, wer müsste hierfür dann die Kosten tragen?
Der Mieter denn die Wohnung ist auch ohne Markise vermietet worden. Allerdings musst der Mieter die Markise wieder beim Auszug abbauen, wenn der Vermieter ihm diese nicht abkaufen will - und abbauen bedeutet Rückstandslos abbauen. Also nicht dass Löcher in den Wänden zurück bleiben etc.
Deine Variante 2 ist auch möglich - hier muss der Vermieter aber eben zustimmen.
Sehe ich das so richtig bzw. welche dieser drei Varianten wäre die Gängigst
Variante 1 - außer der Vermieter will sowieso die Markise übernehmen. Dann Variante 2. Auf 3 würde ich als Mieter nicht wollen. Die Mieterhöhung weg zu bekommen wird kaum möglich sein und dann zahle ich evt. jahrelang mehr als nötig
Ich bin natürlich kein Rechtsanwalt, aber wenn der Mieter etwas "will" muss es auch der Mieter zahlen.
Natürlich kann dieser - wenn er mal Ausziehen sollte die Markise mitnehmen, weil es ja sein Eigentum ist.
Man könnte aber auch mit der Vermietung einen Deal aushandeln, undzwar das die Markise hängen bleibt auch wenn der Mieter auszieht, so habe ich es damals bei uns gemacht.
Wir haben uns darauf geeinigt das Jeder die Hälfte Zahlt und Wenn wir mal ausziehen sollten die Markise da bleibt, ich meine sie trägt ja auch zur Wertsteigerung der Wohnung oder Haus bei.
Die Firma Ha & Ha Glas hatte mich dazu beraten, für uns war das natürlich die beste Lösung für beide Seiten, seit dem genießen wir jeden Sonnenabend auf dem Balkon :=)
Genau so habe ich mir das auch überlegt, aber so wie es aussieht, wird sich der Mieter nun doch eher für eine günstigere Lösung entscheiden. So eine Markise mit elektrischem Antrieb kostet inzwischen gut über 4000€ und das ist schon ein ganz schöner Batzen.
Wenn der Mieter möchte, muss der Vermieter nicht zahlen und auch keine Ablöse zahlen bei Auszug.
Der Mieter hat die Kosten im Regelfall zu tragen und wird bestimmt auch die Auflage bekommen, die Markiese bei Auszug wieder zu entfernen , Löcher zu schließen und ggf. zu malen, sofern ggf. kein Nachmieter vorhanden ist, der das Teil dann unentgeldlich ( oder für EUR 50 ) übernehmen würde.
Kein Vermieter will nach ~ 10-Jahren noch eine verblichene Markiese dort hängen haben.