Netto Kündigung in der Probezeit Minderjährige?

4 Antworten

Bist du in der Ausbildung? Dann hast du keine Kündigungsfrist nach BBiG.

Arbeitest du dort als Aushilfe oder ähnliches? Dann hast du die gesetzliche Kündigungsfrist.

Kündigungsfristen sind für Volljährige und Minderjährige identisch.

Die Kündigungsfrist von 14 Tagen gilt natürlich für beide Seiten. Wenn du dort aber sagst, dass du nicht weiter arbeiten willst, wird dich niemand zwingen. Man will ja keine unwilligen Mitarbeiter beschäftigen und bezahlen.

Normal 14 Tage Kündigungsfrist, wenn nichts anderes im Vertrag steht oder du bittest um einen Aufhebungsvertrag zum nächsten Tag. Diesem braucht aber Netto nicht zustimmen, dann bist du an die 14 Tage gebunden.

als was arbeitest du da ? schau halt mal in deinen Arbeitsvertag


Unicorn1237 
Beitragsersteller
 04.10.2019, 11:19

Als Aushilfe und in dem Vertrag steht nichts

0
Atlantica666  04.10.2019, 11:20
@Unicorn1237

komischer Vertrag...dann werden es wohl 14 Tage sein, die für beide Seiten gelten...

0