Netto Hausverbot?

6 Antworten

Solange du die ENtsprechende Erlaubnis hast, darfst du ein Hausverbot aussprechen und dieses natürlich auch ggf. mit Zwang durchsetzen. Ob sich das lohnt, ist eine andere Sache. Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit und niemand ist verpflichtet, einem anderen den Einkauf zu gestatten.

Hausverbot kann nur der Geschäftsführer erteilen, in diesem Fall dein Vater. Als Sicherheitsmann musst du leider so einiges anhören. Du hättest ihr aber den Wagen nicht desinfizieren müssen - denn wenn es durch die momentane Situation zum betreten des Geschäfts gehört dass ein Einkaufswagen zu führen ist dann muss dem Folge leisten. Andernfalls verweigerst du ihr den Einlass oder sie kann gehen.


LucaMai 
Beitragsersteller
 30.03.2020, 17:35

Ich bin aber nicht verpflichtet ihr den wegen zu desinfizieren?

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dotaluX  30.03.2020, 17:45
@LucaMai

Nein, außer es wird im Rahmen der Ausübung deiner Tätigkeit von deinem Arbeitgeber verlangt.

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tinalisatina  30.03.2020, 18:09
Hausverbot kann nur der Geschäftsführer erteilen, in diesem Fall dein Vater. 

Wie kommst Du darauf?

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Ach, spiel Dich nicht so auf. Nur, weil Dein Papa Filialleiter ist, musst Du nicht den Macher raushängen lassen. Ja, dann war die alte Dame eben unfreundlich. Das muss ein Türsteher aushalten können. Deine Aufgabe ist es deeskalierend zu handeln, das ist Dir nicht gelungen.


spidergirli  30.03.2020, 17:29

...also alles muß man sich auch als Türsteher nicht gefallen lassen 🙄 und ich glaube nicht, das er hier schreibt, um sich damit brüsten zu wollen,dass der Vater Filalleiter ist. Es ist eine Vorgabe einen Einkaufswagen zu benutzen und wenn die "gute Dame" sich nicht daran hält, dann muß sie halt draußen bleiben. Das würde ich ihr klipp und klar sagen und wenn sie dann noch Theater macht, würde ich den Filalleiter (in diesem Fall den Vater) holen, der das klären muß und das Hausverbot aussprechen soll.

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LindorNuss  30.03.2020, 17:30
@spidergirli

Genau, der Vater muss das Hausverbot erteilen, nicht der Sohnemann, der sich gerade ein bisschen das Taschengeld aufbessert und sich wichtig fühlt.

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LindorNuss  30.03.2020, 17:47
@LucaMai

Das ist mir völlig egal. Und da Du ja bereits einen 16jährigen Sohn hast, wirst Du alt genug sein, um alle weiteren Entscheidungen Deinem Vater zu überlassen.

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NoName08154711  30.03.2020, 18:18
@LindorNuss

Wetten, dass der FS selbst dieser 16-jährige Sohn ist?
Es wird echt Zeit, dass die Schule wieder losgeht.

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Morningstar194  30.03.2020, 20:04
@LindorNuss

So ein blödsinn. Er als Sicherheitsmitarbeiter hat das Hausrecht, da er die Besitzdienerrechte gem. §855 BGB hat.

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melden nicht, aber merk dir das gesicht und sei beim nächsten mal rigoros und verwehre ihr den zutritt.

wenn sie dann kein klopapier und kein mehl oder nudeln mehr hamstern kann, wird sie wohl wieder ausfallend werden.

du darfst sogar gewalt anwenden, es muss aber angemessen sein. die ältere dame wird vermutlich keine trainierte kugelstoßerin sein, vor der man angst haben muss.

wer sich selbst so asozial verhält und dann auch noch beleidigt, der hat jeden respekt vor dem alter verloren.


snatch1ngton  30.03.2020, 17:56

"...du darfst sogar gewalt anwenden..." - das halte ich aber für eine wagemutige Behauptung.

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noname68  30.03.2020, 18:02
@snatch1ngton

bei der ausübung des hausrechts darf man angemessen gewalt anwenden, ggf. nur als reaktion bei aggressivem verhalten trotz passivem sperren.

denk mal an die türsteher an bars und kneipen, die wissen, was sie dürfen und nicht dürfen.

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leo2802  31.03.2020, 02:26
@snatch1ngton

Das Notwehrrecht ist da sehr freizügig. Wenn kein milderes Mittel zur verfügung steht, ist gewalt erlaubt (allerdings nur leichte)

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snatch1ngton  31.03.2020, 03:52
@leo2802

Wo ist denn Gewalt gerechtfertigt, nur weil ne alte Dame bisschen rumzetert?

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Hast du auch die Berechtigungen Hausverbot auszusprechen? Zumindestens mit dem Filialleiter würde ich sprechen.

Ach ja, es gibt überall Idioten und leider nicht vom Alter abhängig.


LucaMai 
Beitragsersteller
 30.03.2020, 17:32

Ja ich habe die Berichtigung

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