Netto Hausverbot?
Hallo, in der jetzigen Situation bin ich Sicherheitsmann beim Netto. Ich muss die Kunden dazu auffordern sich ein Einkaufswagen zu nehmen. Pro Person 1 Einkaufswagen. Ohne darf ich die Kunden nicht rein lassen, so teilte uns das Ordnungsamt mit. Es wird auch 100% kontrolliert. Nun kam am Ende meines Arbeitstages eine ältere Dame und sie wollte ohne Einkaufswagen rein gehen, ich hab sie aber angehalten und darauf hingewiesen sich ein Einkaufswagen zu nehmen ( kleiner tipp am rande, da stand ein DESINFEKTIONSMITTEL), die gute Frau hat es nicht gesehen obwohl wir überall schilder hängen haben. Sie motzt mich dann an das ich ihr den Wagen Desinfizieren soll und das es nicht so geht und bla bla bla .... aber mit was für ein Ton so unfreundlich. Ich hab versucht ihr das normal zu erklären das die Kunden das selber machen müssen aber sich hat mich garnicht zu Wort kommen lassen. Ich war in diesem Moment so sauer und wusste garnicht was ich tun soll, sowas muss ich mir natürlich nicht gefallen lassen. Ich bin dann wieder rein gegangen und sie fing sich dann an zu beschweren. Nach dem der Filialleiter kam (ist mein Papa) hab ich ihn das genau so geschildert und er meinte das ich mich nicht aufregen soll und nachhause fahren soll. Sie war dann fertig mit dem einkauf und ging raus mit dem Wort du Asoziales Pack. Ich ran sie hinterher und sag dann das sie Hausverbot hat und so aber sie sagte das es ihr egal wäre und so und ja. Jetzt weis ich nicht ob ich das irgenwie melden muss.
6 Antworten
Solange du die ENtsprechende Erlaubnis hast, darfst du ein Hausverbot aussprechen und dieses natürlich auch ggf. mit Zwang durchsetzen. Ob sich das lohnt, ist eine andere Sache. Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit und niemand ist verpflichtet, einem anderen den Einkauf zu gestatten.
Hausverbot kann nur der Geschäftsführer erteilen, in diesem Fall dein Vater. Als Sicherheitsmann musst du leider so einiges anhören. Du hättest ihr aber den Wagen nicht desinfizieren müssen - denn wenn es durch die momentane Situation zum betreten des Geschäfts gehört dass ein Einkaufswagen zu führen ist dann muss dem Folge leisten. Andernfalls verweigerst du ihr den Einlass oder sie kann gehen.
Hausverbot kann nur der Geschäftsführer erteilen, in diesem Fall dein Vater.
Wie kommst Du darauf?
Ach, spiel Dich nicht so auf. Nur, weil Dein Papa Filialleiter ist, musst Du nicht den Macher raushängen lassen. Ja, dann war die alte Dame eben unfreundlich. Das muss ein Türsteher aushalten können. Deine Aufgabe ist es deeskalierend zu handeln, das ist Dir nicht gelungen.
...also alles muß man sich auch als Türsteher nicht gefallen lassen 🙄 und ich glaube nicht, das er hier schreibt, um sich damit brüsten zu wollen,dass der Vater Filalleiter ist. Es ist eine Vorgabe einen Einkaufswagen zu benutzen und wenn die "gute Dame" sich nicht daran hält, dann muß sie halt draußen bleiben. Das würde ich ihr klipp und klar sagen und wenn sie dann noch Theater macht, würde ich den Filalleiter (in diesem Fall den Vater) holen, der das klären muß und das Hausverbot aussprechen soll.
Genau, der Vater muss das Hausverbot erteilen, nicht der Sohnemann, der sich gerade ein bisschen das Taschengeld aufbessert und sich wichtig fühlt.
Das ist mir völlig egal. Und da Du ja bereits einen 16jährigen Sohn hast, wirst Du alt genug sein, um alle weiteren Entscheidungen Deinem Vater zu überlassen.
Wetten, dass der FS selbst dieser 16-jährige Sohn ist?
Es wird echt Zeit, dass die Schule wieder losgeht.
So ein blödsinn. Er als Sicherheitsmitarbeiter hat das Hausrecht, da er die Besitzdienerrechte gem. §855 BGB hat.
melden nicht, aber merk dir das gesicht und sei beim nächsten mal rigoros und verwehre ihr den zutritt.
wenn sie dann kein klopapier und kein mehl oder nudeln mehr hamstern kann, wird sie wohl wieder ausfallend werden.
du darfst sogar gewalt anwenden, es muss aber angemessen sein. die ältere dame wird vermutlich keine trainierte kugelstoßerin sein, vor der man angst haben muss.
wer sich selbst so asozial verhält und dann auch noch beleidigt, der hat jeden respekt vor dem alter verloren.
"...du darfst sogar gewalt anwenden..." - das halte ich aber für eine wagemutige Behauptung.
bei der ausübung des hausrechts darf man angemessen gewalt anwenden, ggf. nur als reaktion bei aggressivem verhalten trotz passivem sperren.
denk mal an die türsteher an bars und kneipen, die wissen, was sie dürfen und nicht dürfen.
Das Notwehrrecht ist da sehr freizügig. Wenn kein milderes Mittel zur verfügung steht, ist gewalt erlaubt (allerdings nur leichte)
Wo ist denn Gewalt gerechtfertigt, nur weil ne alte Dame bisschen rumzetert?
Hast du auch die Berechtigungen Hausverbot auszusprechen? Zumindestens mit dem Filialleiter würde ich sprechen.
Ach ja, es gibt überall Idioten und leider nicht vom Alter abhängig.
Ich bin aber nicht verpflichtet ihr den wegen zu desinfizieren?