Nette Umschreibung "Betreten Verboten"?

10 Antworten

Warum kommt dein Postbote auf die Idee in den Garten zu gehen?
Wenn der Briefkasten vorne am Zaun hängt, dann gibt es dazu ja keinen Grund...

Und ein Verbotsschild muss nicht freundlich sein, bei einer freundlichen Bitte ist die Hemmschwelle sich drüber hinweg zu setzen geringer als bei einem Verbot.
Gibt auch Schilder wie "Tor geschlossen halten - freilaufender Hund".


Lyrielle 
Beitragsersteller
 03.05.2018, 18:18

Wenn keiner die Tür aufmacht denkt er immer, wir sind im Garten...

Aber die Idee ist gut, danke sehr!

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Das Überschreiten der Grundstücksgrenzen ist dem Hausherrn / der Hausherrin unerwünscht und ist zu vermeiden.

postbeamten kannst du den zutritt nicht verwehren


myotis  03.05.2018, 19:41

saviouresse: Postbeamte gibt es praktisch keine mehr, ist ne AG...

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Lyrielle 
Beitragsersteller
 03.05.2018, 18:22

Der Briefkasten ist vorne, der Garten hinten. Er geht nur hinter, wenn niemand die Tür öffnet und das Paket abnimmt. Wir haben ihn schon gebeten, in diesem Fall das Päckchen bei den Nachbarn abzugeben. Allerdings kommen immer neue Postboten...Und unser Hund ist auch nicht sehr erfreut

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myotis  03.05.2018, 19:40
@Lyrielle

dann muss am Postkasten (Du bekommst wohl oft Pakete) ein Schild stehen = bitte beim Nachbar abgeben, oder an der Haustüre abstellen oder was Du halt willst...

oder Du baust da so einen Briefkasten für Pakete hin, google mal...

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Kamikaze2001  03.05.2018, 18:14

Man kann jedem den Zutritt zum eigenen Grundstück verwehren.
Allerdings muss dem Postboten halt der Zugang zum Briefkasten ermöglicht werden.

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Idiealot  03.05.2018, 18:24
@Kamikaze2001

Als Grundstückseigentümer haben Sie die Zustellung von Post durch einen Postdienstleister grundsätzlich hinzunehmen. Sie dürfen einem Briefträger gegenüber nur dann ein Hausverbot/Zutrittsverbot erteilen, wenn hierfür ein schutzwürdiges Interesse vorliegt. Sozialpolitische Gründe reichen dafür nicht aus.

Zwar darf ein Grundstückseigentümer grundsätzlich frei darüber entscheiden, wer sein Grundstück betritt und wer nicht. Das ist Ausdruck der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie. Das sogenannte Hausrecht findet aber seine Grenze, wenn andere Grundrechte betroffen sind. Dann kommt es zu einer Interessensabwägung. In diesem Fall überwiegt das Interesse des Postunternehmens, das sich auf die ebenfalls grundrechtlich geschützte Berufsausübungsfreiheit berufen kann (LG Köln, Urteil vom 16.10.2013, 9 S 123/13, NJW-RR 2014 S. 796).

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Kamikaze2001  03.05.2018, 18:28
@Idiealot

Blödsinn!
Wenn der Briefkasten von der Straße zugänglich ist dann hat da auch kein Postbote auf Privatgeländer rumzulaufen.

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Idiealot  03.05.2018, 19:03
@Kamikaze2001

Nochmals... Einschreiben mit Rückschein? Wie isses damit? Urteil des Landgerichts steht oben. Kannst du dir gerne reinziehen.

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Kamikaze2001  03.05.2018, 19:10
@Idiealot

Lies einfach mal das gesamte Urteil...
Es geht darum das du einem Postboten nicht den Zutritt zum Briefkasten verweigern darfst um ggf. keine Rechnungen oder Mahnungen zu erhalten.
Nichts weiter!
Ist der Briefkasten vorne an der Straße, dann hat der Postbote kein Recht dein Grundstück zu betreten!

Wie sollte das denn sonst weiter gehen? Postbote geht in Garten, keiner da. Dann darf er auch das Haus betreten und sich mal umschauen ob da jemand ist um seine Post zuzustellen? Bissl hirnrissig...

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Vorsicht bissiger Hund