Nette Umschreibung "Betreten Verboten"?
Wie kann man die Warnung als Schild am Gartenzaun freundlicher ausdrücken?
Es soll niemand den Garten wegen des Hundes betreten. Und auch sonst nicht. Da hat niemand was zu suchen. Leider kommen Postfrauen etc. manchmal immer noch auf die Idee, einfach in den Garten zu kommen!
Aber der Spruch "Betreten Verboten" klingt auch ganz schön hart. Hat jmd eine Idee?
10 Antworten
Warum kommt dein Postbote auf die Idee in den Garten zu gehen?
Wenn der Briefkasten vorne am Zaun hängt, dann gibt es dazu ja keinen Grund...
Und ein Verbotsschild muss nicht freundlich sein, bei einer freundlichen Bitte ist die Hemmschwelle sich drüber hinweg zu setzen geringer als bei einem Verbot.
Gibt auch Schilder wie "Tor geschlossen halten - freilaufender Hund".
Wenn keiner die Tür aufmacht denkt er immer, wir sind im Garten...
Aber die Idee ist gut, danke sehr!
Schreib ein Schild:
"Vorsicht vor dem bisschen Hund"..

Das Überschreiten der Grundstücksgrenzen ist dem Hausherrn / der Hausherrin unerwünscht und ist zu vermeiden.
postbeamten kannst du den zutritt nicht verwehren
Man kann jedem den Zutritt zum eigenen Grundstück verwehren.
Allerdings muss dem Postboten halt der Zugang zum Briefkasten ermöglicht werden.
Als Grundstückseigentümer haben Sie die Zustellung von Post durch einen Postdienstleister grundsätzlich hinzunehmen. Sie dürfen einem Briefträger gegenüber nur dann ein Hausverbot/Zutrittsverbot erteilen, wenn hierfür ein schutzwürdiges Interesse vorliegt. Sozialpolitische Gründe reichen dafür nicht aus.
Zwar darf ein Grundstückseigentümer grundsätzlich frei darüber entscheiden, wer sein Grundstück betritt und wer nicht. Das ist Ausdruck der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie. Das sogenannte Hausrecht findet aber seine Grenze, wenn andere Grundrechte betroffen sind. Dann kommt es zu einer Interessensabwägung. In diesem Fall überwiegt das Interesse des Postunternehmens, das sich auf die ebenfalls grundrechtlich geschützte Berufsausübungsfreiheit berufen kann (LG Köln, Urteil vom 16.10.2013, 9 S 123/13, NJW-RR 2014 S. 796).
Aber nicht wenn der Briefkasten außerhalb vom Grundstück ist!
Blödsinn!
Wenn der Briefkasten von der Straße zugänglich ist dann hat da auch kein Postbote auf Privatgeländer rumzulaufen.
Nochmals... Einschreiben mit Rückschein? Wie isses damit? Urteil des Landgerichts steht oben. Kannst du dir gerne reinziehen.
Lies einfach mal das gesamte Urteil...
Es geht darum das du einem Postboten nicht den Zutritt zum Briefkasten verweigern darfst um ggf. keine Rechnungen oder Mahnungen zu erhalten.
Nichts weiter!
Ist der Briefkasten vorne an der Straße, dann hat der Postbote kein Recht dein Grundstück zu betreten!
Wie sollte das denn sonst weiter gehen? Postbote geht in Garten, keiner da. Dann darf er auch das Haus betreten und sich mal umschauen ob da jemand ist um seine Post zuzustellen? Bissl hirnrissig...
Vorsicht bissiger Hund
Der Briefkasten ist vorne, der Garten hinten. Er geht nur hinter, wenn niemand die Tür öffnet und das Paket abnimmt. Wir haben ihn schon gebeten, in diesem Fall das Päckchen bei den Nachbarn abzugeben. Allerdings kommen immer neue Postboten...Und unser Hund ist auch nicht sehr erfreut