Nebenjob bei meiner Ausbildungsstelle?

1 Antwort

Grundsätzlich darfst du maximal 48 Wochenstunden arbeiten (Paragraph 3 ArbZG), wobei der Durchschnitt auf täglich 8 h pro Werktag fallen muss, soweit du mindestens 18 Jahre alt bist. Die maximale tägliche Arbeitszeit beträgt 10 Stunden, wobei hier beide Zeiten (Ausbildungs- und Aebeitszeit) zusammengerechnet werden (Paragraph 3 und 2 Abs. 1 ArbZG). Es muss auch eine Ruhezeit, also zwischen Ende und Beginn der Ausbildung/Arbeit von 11 Stunden (Paragraph 5 Abs. 1 ArbZG) eingehalten werden.

Im Regelfall wird sich aber auch eine Anzeigepflicht im deinem Ausbildungsvertrag befinden. Das heißt, du musst den Nebenjob anzeigen. Der Ausbildende kann dir den Nebenjob auch bei wichtigen Gründen untersagen (bspw. fehlende oder sinkende Lernbereitschaft).

Das heißt, dass du - wenn die Stunden eingehalten werden - du lediglich die Nebentätigkeit anzeigen musst.


MrAnonym478 
Beitragsersteller
 23.06.2024, 04:34

Ja aber meine frage war wie ich mein chef fragen könnte bei ihm im Betrieb während der Schulzeit zu arbeiten als Nebenjob

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torboso  23.06.2024, 07:15
@MrAnonym478

Gut, das war aus deiner Frage so nicht einfach herauszulesen. Denn ein Nebenjob ist üblicherweise bei einem anderen Arbeitgeber und nicht beim gleichen. Nichtsdestotrotz gelten auch hier die Zeiten und Berufsschule wird im Regelfall mit der täglichen Sollarbeitszeit angerechnet (Paragraph 15 Abs. 2 BBiG), sodass es ggf. wieder kritisch wird. Manchmal verbieten dies auch Tarifverträge in dieser Konstellation, soweit vorhanden.

Aber um auf die Frage einzugehen; Du bittest um einen Termin und fragst dann, ob du nach der Schule arbeiten kannst. Wenn er fragt warum, kannst du angeben, dass du dir was dazuverdienen möchtest.

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