Nebenjob?

1 Antwort

Du kannst immer mehrere Minijobs parallel ausüben, allerdings darf der Gesamtverdienst dann nicht die Verdienstgrenze übersteigen, sonst wird's steuer- und abgabenpflichtig. Das müssen dann die beiden Minijob-Arbeitgeber auch wissen und entsprechend berücksichtigen und werden den damit verbundenen Papierkram nicht gerade lieben.

Aber: Möglich und zulässig ist das durchaus, wenn die Arbeitgeber denn mitspielen.