Namensänderung nach Einbürgerung rückgängig machen?
Hallo an alle,
als ich 7 Jahre alt war, ist meine Familie aus Kirgisistan nach Deutschland ausgewandert (Spätaussiedler). Bei der Einbürgerung haben sie den Familiennamen geändert und den deutschen Mädchennamen meiner Mutter angenommen. Diese Entscheidung wurde für mich getroffen. Gefallen hat sie weder mir noch meiner Schwester. Ich würde gerne meinen Geburtsnamen (originale Geburtsurkunde ist vorhanden) wieder haben. Ich identifiziere mich mit diesem Namen und möchte diesen auch weiterführen, zu mal ich der einzige Sohn bin. Gibt es überhaupt Chancen? Würde das als guter Grund zählen? Hat jemand da schon mal Erfahrung gemacht?
1 Antwort
NEIN!
Wenn eine Namensänderung urkundlich bestätigt wurde, ist diese - nach deutschem Recht - unwiderruflich!
Alle beschriebenen Namenserklärungen - auch die für Kinder oder gemeinsam geführte Familiennamen nach einer Scheidung - sind grundsätzlich unwiderruflich, d. h. sie können nicht durch erneute Erklärung wieder rückgängig gemacht werden, z. B. wenn das Kind oder ein Elternteil in späteren Jahren mit der Namensänderung nicht mehr einverstanden sein sollte.
Dies gilt in Deutschland - nicht weltweit! In anderen Ländern herrschen andere Gesetze. In den USA z.Bsp. kann man sich einen neuen Namen "erkaufen".