Namensänderung nach Einbürgerung rückgängig machen?

1 Antwort

NEIN!

Wenn eine Namensänderung urkundlich bestätigt wurde, ist diese - nach deutschem Recht - unwiderruflich!

Alle beschriebenen Namenserklärungen - auch die für Kinder oder gemeinsam geführte Familiennamen nach einer Scheidung - sind grundsätzlich unwiderruflich, d. h. sie können nicht durch erneute Erklärung wieder rückgängig gemacht werden, z. B. wenn das Kind oder ein Elternteil in späteren Jahren mit der Namensänderung nicht mehr einverstanden sein sollte.

Dies gilt in Deutschland - nicht weltweit! In anderen Ländern herrschen andere Gesetze. In den USA z.Bsp. kann man sich einen neuen Namen "erkaufen".