Name auf Kursarbeit ändern?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Was du auf Kursarbeiten schreibst, ist völlig egal, solange die Lehrperson die Arbeit eindeutig dir zuordnen kann. Wenn dich eine Lehrperson bereits unter dem neuen Namen kennnt, kannst du den problemlos verwenden. Du könntest auch mit der Lehrperson vereinbaren, dass du immer die Person bist, die 5 grüne Herzchen auf die erste Seite malt.

Rechtlich ist das irrelevant; es geht nur darum, dass die Lehrperson die Leistung einer Person zuordnen kann. Ich bekomme auch oft Arbeiten, wo gar kein Name drauf steht; da muss man notfalls nachfragen oder im Zweifelsfall die Handschriften vergleichen. Der Name ist schlicht der einfachste Weg, um die korrekte Zuordnung zu gewährleisten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Am besten besprichst du das mal mit deinen Lehrern oder gleich mit der Schulleitung.

Bei mir auf der Schule war es so, dass ich meinen gewählten Namen auf Klassenarbeiten und Tests schreiben durfte und auch auf den Zeugnissen stand mein neuer Name. Das war ab der 7. Klasse dann. Meine Namensänderung hatte ich durch als ich dann schon in der 11. Klasse war und auch da durfte ich meinen Namen (vor der Änderung) auf Kursarbeiten schreiben also das war da gar kein Problem.

Ich war nach der 10. Klasse für einen Tag mal auf der Berufsschule bevor ich wieder zurück auf meine Schule gegangen bin um doch die 11. Klasse zu machen und dort hätte ich das hinschreiben müssen was auf dem Ausweis steht also da hätten sie mich auch so ansprechen müssen.

Desswegen sprich am besten mit deinem Lehrer oder deiner Lehrerin oder direkt mit der Schulleitung und frag einfach einmal nach um so dann eben zu erfahren wie das an deiner Schule ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin Trans ftm

Verwendung des gewählten Namens in hochschulinternen Angelegenheiten

In internen Angelegenheiten kann die Hochschule ohne rechtliche Bedenken den selbst gewählten Namen einer trans*Person anstelle des amtlichen Vornamens verwenden. Hierzu zählen alle Angelegenheiten, die innerhalb der Hochschule bleiben und keine Außenwirkung entfalten sollen, etwa die Anrede in E-Mails, die Immatrikulation oder Führung von Hochschulunterlagen.

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die Hochschule befugt, in Richtlinien und anderen Verwaltungsvorschriften ihre internen Angelegenheiten eigenständig zu regeln. Verwaltungsvorschriften bedürfen keiner gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, sind aber auch nur innerhalb der Hochschule rechtlich bindend. In diesem Rahmen kann die Hochschule auch Handlungs- und Ausführungsvorschriften hinsichtlich der Ansprache von trans* Studierenden entsprechend derer empfundenen Geschlechtsidentität erlassen.

https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/Literatur/Literatur_Bildung/Name_Trans_Studierende.html

http://www.trans-kinder-netz.de/files/pdf/Augstein%20Maerz%202013.pdf

Es macht höchstens etwas mehr Aufwand, den die Schule oder die Uni hat.
Leider ist es wie fast überall so, Arbeit geh weg ich komme.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

IsaJea  13.09.2024, 11:40

Es gibt überhaupt keine Vorschriften, die dazu irgendetwas aussagen. Es steht jeder und jedem frei, einen anderen Menschen schon mit dem neuen Vornamen anzusprechen. Auch die Kinder selber können sich mit dem neuen Namen vorstellen.

Das Gesetz benennt nur zwei Fälle, in denen eine Verpflichtung besteht, den gesetzlichen Namen anzugeben. Als Zeugin/Zeuge vor Gericht bezieht sich die Wahrheitspflicht (§§ 153 ff Strafgesetzbuch - StGB) auch auf die Angaben zur Person, also auch auf den gesetzlich geführten Namen.

Nach § 111 Ordnungswidrigkeitengesetz ist man verpflichtet, der zuständigen Behörde, einer zuständigen Amtsträgerin / einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten / einer zuständigen Soldatin der Bundeswehr seinen gesetzlichen Namen anzugeben. Es geht hier in erster Linie um die Identitätsfeststellung durch die Polizei.
Es liegt auf der Hand, dass diese Situationen im Schulalltag nicht auftreten können, es sei denn die Polizei ermittelt in der Schule wegen einer Straftat.

Dementsprechend kann und sollte bereits die Anmeldung/Einschulung der Schülerin / des Schülers entsprechend der neuen Identität erfolgen und sie/er in den Unterlagen der Schule entsprechend geführt werden.

Quelle: Rechtsanwältin Maria Sabine Augstein

Kugelflitz  13.09.2024, 11:47

Warum stellst du etwas zu HOCHschulen ein? Das ja nichts hiermit zu tun.

IsaJea  13.09.2024, 11:52
@Kugelflitz

Weil das nicht nur für Hochschulen gilt sondern in allen Bereichen.
Siehe meinen Kommentar.