Nahtlose Krankmeldung an die Krankenkasse und wenn Feiertage dazwischen liegen?
Hallo man soll ja seine Krankmeldung bei der Krankenkasse rechtzeitig abgeben und auch nahtlos.
Wenn also eine Krankmeldung bis zum 31 Mai läuft das ist ein Sonntag und am Montag ein Feiertag ist so kann man ja erst beim Arzt vorstellig sein am Dienstag. Um eine Folgebescheinigung zu erhalten.
Wie verhalte ich denn mich da weil meine Krankheit wird länger gehen weil ich noch therapiert werde.
Soll ich dann jetzt schon am Freitag den 29.5 zum Arzt um mich krank melden lassen eine Au holen oder erst am Dienstag den 26.06 nach wochende und Feiertag die AU am Dienstag abholen.
4 Antworten
Um auf der sicheren Seite zu sein, am Freitag gehen. Was, wenn du am Dienstag zu krank bist, um zum Arzt zu gehen- dann ist die Frist überschritten und du bekommst ggf. kein weiteres Krankengeld.
Es schadet nichts und du kannst beruhigt das Wochenende genießen.
Du gehst am Freitag zum Arzt!
Überlappende Folgemeldungen sind ja kein Problem!
In diesem Fall ist es aber auch nicht schädlich, wenn die Folgebescheinigung erst am nächsten Werktag - also Dienstag, den 02.06. - ausgestellt wird, der auf den letzten Tag (Sonntag, den 31.05.) der Vorbescheinigung folgt.
der arzt wird die krankmeldung direkt weiterlaufen lassen.
So ist es:
In diesem Fall ist es unschädlich, wenn die Folgebescheinigung erst am nächsten Werktag - also Dienstag, den 02.06. - ausgestellt wird, der auf den letzten Tag (Sonntag, den 31.05.) der Vorbescheinigung folgt.
Also wenn du eine AU bis 29.05. hast und am 26.06. zum Arzt gehst, hast DU eine Lücke vom 30.05. - 25.06. und bekommst für den Zeitraum kein Krankengeld. Danach besteht der Anspruch grundsätzlich weiter.
Du musst am Nächsten Werktag zum Arzt. 2020 fällt der 29.05. auf einen Freitag. Der Montag (01.06.) ist Pfingsten und damit ein gesetzlicher Feiertag, kein Werktag. Du kannst soweit spätestens am 02.06. zum Arzt, damit die AU lückenlos bleibt.
Das habe ich nicht verstanden?