Nachträgliche Strafverfolgung bei 6€ Diebstahl?
Halloo.
kann über Videoüberwachung etc. in einer Drogerie nachträglich bei einem Wert von 6€ strafrechtlich verfolgt werden? Also dass die Kameras angeschaut werden und der Diebstahl dann gesichtet wird? Und ist der Wert hoch genug um es Strafrechtlich zu verfolgen?
person ist Volljährig und schonmal straffällig geworden aber wurde freigesprochen ohne Eintrag ins Führungszeugnis
danke im Voraus!
7 Antworten
Wenn die Drogerie es anzeigt, dann ja. Warum sollte die es nicht machen? Wofür haben die wohl eine Videoüberwachung?
Hallo,
wie lange liegt denn der Vorfall zurück ? Gibt es zeugen des vermeintlichen Vorfalls ?
Ja bei 6 Euro kann man auch angezeigt werden, sonst würde es ja jeder machen
Sogar wenn du eine papiertüte für 15 cent klaust....Diebstahl bleibt Diebstahl
Sicher kann es angezeigt und strafrechtlich verfolgt werden. Da es sich um einen Diebstahl geringwertiger Sachen handelt, wird sie nur auf Antrag verfolgt. §§242, 248a StGB
Anzeigbar ja, allerdings kommt bei allem unter 50 € wegen Geringfügigkeit der Sache nicht viel beim rum.