Nachnahmesendung Beleg?

6 Antworten

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Falls der Zusteller Dir keine Quittung aushändigen kann (oder will) solltest Du den Aufschriftenkleber vom Paket ausschneiden und aufbewahren. Dort ist die Nachnahmesumme vermerkt und Du bekommst das Paket ja nur ausgehändigt wenn Du vorher den Nachnahmebetrag an den Zusteller bezahlt hast.


Amoebe 
Beitragsersteller
 30.11.2011, 11:28

Gute Idee , so mach ich es. Danke dafür. Dafür bekommst du auch den Stern;.) LG Amoebe

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noah18  20.09.2014, 18:24
@dasMimi

Schön, wenn es so funktioniert hat, aber diese Antwort ist so hilfreich leider nicht. Genau mit diesem Argument verloren Kunden vor mehreren Gerichten, auch vor dem höchsten (BGH). Ein kurzes Überfliegen von Google liefert alle Urteile. Auch wenn die Urteile realitätsfremd erscheinen mögen: Der Kunde hat zu beweisen, dass er dem Boten Geld ausgehändigt hat. Wer sich keine Quittung holt und dann zwei Wochen später eine Rechnung kriegt, er habe nicht bezahlt, der wird sich auf eine gerichtliche Odyssee gefasst machen müssen, die es in sich hat.

Bis heute ist die Rechtslage zu dieser Sache nicht eindeutig, es gibt mehrere sich widersprechende Urteile, und mir scheint, die DHL nutzt das sehr gerne für sich aus.

Dass eine hohe Barzahlung in jedem Fall quittiert werden muss, sollte eigentlich in einem modernen Land und angesichts des BGB eine Selbstverständlichkeit sein. Ist es aber scheinbar nicht.

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noah18  20.09.2014, 18:38
@noah18

"Die Weitergabe versandfertig verpackter Ware an ein Beförderungsunternehmen mit dem Auftrag, die Sendung per Nachnahme zuzustellen, begründet keinen Anscheinsbeweis dafür, dass die dem Empfänger ausgehändigte Ware von diesem bezahlt worden ist (...) Der Kunde hat nach den allgemeinen Beweisgrundsätzen die Zahlung des Kaufpreises durch Vorlage einer entsprechenden Quittung nachzuweisen." -- BGH VIII ZR 369/04 - 14.09.2005

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Du bekommst den Betrag natürlich quitiert. Wichtig ist das du das Geld passend hast! Ich habe schon das ein ums andere mal die Sparbüchse durchwühlt weil der Postbote nicht wechseln konnte.


Nic43  30.11.2011, 07:24

stimmt leider nicht. Zumindest nicht bei DHL.

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Der NN-Betrag ist auf dem Anschriften-Aufkleber ersichtlich.

Nein! Beleg ist die Sendung ansich, bzw. die Rechnung darin


Amoebe 
Beitragsersteller
 30.11.2011, 07:23

Na klasse . Dann habe ich also keinen "beweis" dass ich die Summe gezahlt habe.

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Nic43  30.11.2011, 07:25
@Amoebe

Doch, Du hast das Paket, welches Du sonst nicht bekommen würdest.

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