Nachbarn bestrahlen Garten ungefragt dauerhaft mit ihrem lichtkegel?

2 Antworten

Blendendes Licht, egal ob von der Gartenbeleuchtung, Außenleuchten, Straßenlaternen oder einer Leuchtreklame, ist eine Immission im Sinne von § 906 Bürgerliches Gesetzbuch.

Das bedeutet, dass das Licht grundsätzlich nur geduldet werden muss, wenn es ortsüblich ist und das Leben anderer nicht wesentlich beeinträchtigt.


furfur5uhr 
Beitragsersteller
 14.12.2022, 17:39

naja es blendet nur wenn man sich so hinstellt dass man direkt auf ihr Fenster schaut

schelm1  14.12.2022, 17:59
@furfur5uhr

Außer dem von mir bereits angeführten Punkt besteht da keinerlei Rechtsgrundlage.

Sie müssen folglich mit dem Licht des Nachbarn leben.

Mehr als bitten das Licht auszuschalten ist nicht drin. Alternativ gehst du zu nem Park um dir dort das ganze anzuschauen


furfur5uhr 
Beitragsersteller
 14.12.2022, 17:39

ich bin bei minus 10 aber verhältnismässig gerne zuhause