Nachbarin vermietet Wohnung Aibnb , zulässig?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt große Städte, die das Vermieten einer ganzen Wohnung über airbnb verboten haben und das auch ahnden. Stichwort "Zweckentfremdung".

In aller Regel aber, kann man rechtlich fast nichts dagegen machen.

Ansetzen kann man steuerlich, denn Kurzzeitvermietung gilt als Gewerbe. Für die Mieteinnahmen ist Umsatzsteuer abzuführen und natürlich ist das Einkommen zu versteuern. Man kann drum herum kommen, aber das ist mit einem bürokratischen Aufwand verbunden, der erfüllt werden muss und die Sache schon wieder etwas uninteressanter werden lässt.

Als Mitbewohner im Haus sollte man nur dann was machen, wenn es wirklich zu Störungen kommt, was bei Dir ganz offenbar der Fall ist. Dem Vermieter Bescheid geben, wann es Ruhestörungen und wie lange und auch durch welche Art von Lärm gab und ihn bitten, für Abhilfe zu sorgen. Macht er nichts, bzw. ändert sich nichts, dann Mietminderung. Wenn es an sein Geld geht, wird er wohl was unternehmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

bwhoch2  12.07.2024, 20:08

Danke für die Auszeichnung.

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Dackelpapa 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 20:12
@bwhoch2

Gern geschehen 👍

Hast Du evtl nochmal kurz Zeit mir zu diesem Thema etwas zu beantworten??

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Dackelpapa 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 20:49
@bwhoch2

Ah sorry, hab die Frage aber detailliert grad eingestellt!! Merci trotzdem!

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Dackelpapa 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 13:29

Ja, da sind wir anderen Parteien uns einig das wir eine Mietminderung anstreben sofern keine Abhilfe getroffen wird! Es kotzt uns auch an das Madame den Schlüssel vor dem Haus deponiert. Sicherheit ist uns so nicht gewährleistet und wir haben alle gewisse Werte im Keller und der Wohnung und zudem auch Jagdgewehre und Munition , zwar unter Verschluss nach rechtlichen Vorgaben aber wen hält das ab wenn er vor den Tresoren steht 🤷

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Auszugehen ist auch davon, dass die Mieterin soziale Leistungen bezieht und diese Airbnb Einkünfte derzeit nicht angibt!

Wie wäre es dann, dass du das Jobcenter und das Finanzamt darauf aufmerksam machst ?

Nicht die feine englische Art, aber in diesem Fall würde ich es machen.


Dackelpapa 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 13:35

Schon in Bearbeitung 😉

Etwas hinterlistige Gedanken schaden nicht! Ich glaube bei Airbnb muss man ohnehin seine SteuerID angeben und die melden dann von sich aus dem Finanzamt die Umsätze!! Zur Gemeinde müssen wir noch um zu erfragen ob die Vermietung dort gemeldet ist!? Geht ja auch um abzuführende Kurtaxe, weil Luftkurort😉

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Änderungen kann nur der Vermieter herbeiführen. Er kann ja die Nutzung über AirBnB untersagen bzw. widerrufen.

Übrigens, auch bei einer evt. Zweckentfremdung wird sich die Gemeinde immer an den Vermieter wenden. Der muss die Probleme dann beseitigen oder Buß-oder Zwangsgeld bezahlen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Dackelpapa 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 20:04

Jep, sind morgen auf'm Amt zu Arbeitbeginn!!

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Das ist ne Sache zwischen deiner Nachbarin und dem Vermieter. Alles was den Lärm angeht kannst du auch die Polizei rufen, wenn sie auch in der Nachtruhe solche einen Lärm machen.

Sonst direkt bei der Polizei nachfragen was du wegen des Lärms am Tag unternehmen kannst bzw auch dich bei Mieterschutzbund informieren.


Dackelpapa 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 13:15

Hi, Dankeschön. Ja soweit sind wir auch, das wir die Polizei rufen werden sobald es laut wird! Schade eigentlich, denn die haben genug anderes zu tun 🤷!

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Nachbarn können Vermietung an Feriengäste nicht verbieten. Internet-Vermittler wie Airbnb haben das Vermieten an Urlauber leicht gemacht - nicht überall zur Freude der anderen Wohnungseigentümer im Haus.


Dackelpapa 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 13:18

Ja, zumal die Sicherheit hier auch leidet da der Schlüssel vor der Haustür deponiert wird und eigentlich jeder mit einem wachen Auge Zugang hier bekommt!!

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