Nachbarin vermietet Wohnung Aibnb , zulässig?
Servus.
Mitte Mai ist zeitgleich mit mir eine alleinerziehende Frau hier eingezogen! Es ist ein 5 Parteien Mietshaus ! Sie und Ihre Kids waren von Anfang an nur sporadisch hier. Am vergangenen Freitag hielt sich plötzlich eine bulgarische Familie in der Wohnung auf! Lärm innerhalb der Wohnung und im Treppenhaus bis 22 Uhr, in der Nacht nur Getrampel. Am Samstag stand dann ein deutsches Fahrzeug auf dem Gelände, am Sonntag ein französisches Auto. Komplettes Wochenende Randale wie oben beschrieben. Gestern kamen 3 Französinnen, die wirklich sehr ruhig waren!
Wir haben recherchiert und die Wohnung über Airbnb schnell gefunden! Den Vermieter informiert und der kam dann langsam raus mit der Sprache , dass er der Dame die Erlaubnis erteilt habe die Wohnung längerfristig an eine Person zu vermieten, da sie momentan diese noch nicht stemmen kann aber trotzdem behalten möchte!! Er wollte von ihr aber den Mieter vorgestellt bekommen!
Somit hat sie sich nicht an die Abmachung gehalten und hier herrscht reger Publikumsverkehr sowie Lärm.
Gestern schrieb sie mich an da der Vermieter anscheinend mit ihr gesprochen hatte und umschmeichelte mich wie eine Katze! Ich habe Klartext mit ihr geredet das ich diese Wohnung der Ruhe wegen gewählt habe da ich 3 Schicht arbeite und meine Tochter im Fernstudium ist und ebenfalls täglich dafür fit sein muss! Da wurde sie recht frech und bestand auf ihr Recht, da sie die Erlaubnis des Vermieters habe! Meine Tochter ist gestern wegen dem Lärm mit gepackten Koffern bis auf weiteres zu einer Bekannten gezogen, welcher ich nun 300€ mtl dafür abdrücken darf!
Inwieweit können wir anderen Mieter gegen diesen Zustand vorgehen??
Auszugehen ist auch davon, dass die Mieterin soziale Leistungen bezieht und diese Airbnb Einkünfte derzeit nicht angibt!
Ihre ersten beiden Mietzahlungen kamen :
Nicht pünktlich
Nicht zusammenhängend
Nicht vollständig
beim Vermieter an!! Er selbst ist ein herzensguter Mensch der sich hat über's Ohr ziehen lassen und jetzt selbst nicht mehr weiß wie er aus dieser Nummer kommt!!
Gibt's rechtliche Möglichkeiten das alles zu unterbinden oder diese Person loszuwerden??
Bitte nur Antworten mit Hand und Fuß, keine Mutmaßungen!!
Dankeschön
5 Antworten
Es gibt große Städte, die das Vermieten einer ganzen Wohnung über airbnb verboten haben und das auch ahnden. Stichwort "Zweckentfremdung".
In aller Regel aber, kann man rechtlich fast nichts dagegen machen.
Ansetzen kann man steuerlich, denn Kurzzeitvermietung gilt als Gewerbe. Für die Mieteinnahmen ist Umsatzsteuer abzuführen und natürlich ist das Einkommen zu versteuern. Man kann drum herum kommen, aber das ist mit einem bürokratischen Aufwand verbunden, der erfüllt werden muss und die Sache schon wieder etwas uninteressanter werden lässt.
Als Mitbewohner im Haus sollte man nur dann was machen, wenn es wirklich zu Störungen kommt, was bei Dir ganz offenbar der Fall ist. Dem Vermieter Bescheid geben, wann es Ruhestörungen und wie lange und auch durch welche Art von Lärm gab und ihn bitten, für Abhilfe zu sorgen. Macht er nichts, bzw. ändert sich nichts, dann Mietminderung. Wenn es an sein Geld geht, wird er wohl was unternehmen.
Ah sorry, hab die Frage aber detailliert grad eingestellt!! Merci trotzdem!
Ja, da sind wir anderen Parteien uns einig das wir eine Mietminderung anstreben sofern keine Abhilfe getroffen wird! Es kotzt uns auch an das Madame den Schlüssel vor dem Haus deponiert. Sicherheit ist uns so nicht gewährleistet und wir haben alle gewisse Werte im Keller und der Wohnung und zudem auch Jagdgewehre und Munition , zwar unter Verschluss nach rechtlichen Vorgaben aber wen hält das ab wenn er vor den Tresoren steht 🤷
Auszugehen ist auch davon, dass die Mieterin soziale Leistungen bezieht und diese Airbnb Einkünfte derzeit nicht angibt!
Wie wäre es dann, dass du das Jobcenter und das Finanzamt darauf aufmerksam machst ?
Nicht die feine englische Art, aber in diesem Fall würde ich es machen.
Schon in Bearbeitung 😉
Etwas hinterlistige Gedanken schaden nicht! Ich glaube bei Airbnb muss man ohnehin seine SteuerID angeben und die melden dann von sich aus dem Finanzamt die Umsätze!! Zur Gemeinde müssen wir noch um zu erfragen ob die Vermietung dort gemeldet ist!? Geht ja auch um abzuführende Kurtaxe, weil Luftkurort😉
Änderungen kann nur der Vermieter herbeiführen. Er kann ja die Nutzung über AirBnB untersagen bzw. widerrufen.
Übrigens, auch bei einer evt. Zweckentfremdung wird sich die Gemeinde immer an den Vermieter wenden. Der muss die Probleme dann beseitigen oder Buß-oder Zwangsgeld bezahlen
Das ist ne Sache zwischen deiner Nachbarin und dem Vermieter. Alles was den Lärm angeht kannst du auch die Polizei rufen, wenn sie auch in der Nachtruhe solche einen Lärm machen.
Sonst direkt bei der Polizei nachfragen was du wegen des Lärms am Tag unternehmen kannst bzw auch dich bei Mieterschutzbund informieren.
Hi, Dankeschön. Ja soweit sind wir auch, das wir die Polizei rufen werden sobald es laut wird! Schade eigentlich, denn die haben genug anderes zu tun 🤷!
Nachbarn können Vermietung an Feriengäste nicht verbieten. Internet-Vermittler wie Airbnb haben das Vermieten an Urlauber leicht gemacht - nicht überall zur Freude der anderen Wohnungseigentümer im Haus.
Ja, zumal die Sicherheit hier auch leidet da der Schlüssel vor der Haustür deponiert wird und eigentlich jeder mit einem wachen Auge Zugang hier bekommt!!
Danke für die Auszeichnung.